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Im Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin.
Es ist ertheilt worden:
dem Hauptsteueramt zu Güstrow die Befugniß zur Abfertigung von Waaren der Nummern 22f,
22 8 1 und 22 1g2 des Zolltarifs zu andern als den höchsten Zollsätzen dieser Nummern:
dem Nebenzollamt I. zu Wismar im Bezirk des Hauptzollamts zu Rostock die Befugniß zur
Ausfuhr bestimmte, mit Zuckersoffen und anderen Ingredienzien versetzte Trinkbranntweine, sowie Punsch-
Seen umd andere alkoholhaltige Essenzen und Fruchtsäfte mit dem Anspruch auf Steuervergütung
abzufertigen.
Im Großherzogthum Oldenburg.
Das Nebenzollamt II. zu Lemwerder im Bezirk des Hauptsteueramts zu Oldenburg ist auf-
gehoben worden.
Im Gebiet der freien und Hansestadt Hamburg.
Dem auptzollamt Entenwärder ist die Befugniß beigelegt worden, Begleitzettel über Eisen-
bahnladungen, die an Orten der Oberelbe auf Wasserfahrzeuge umgeladen und auf dem Wasserwege nach
Hamburg befördert werden, zu erledigen.
Dem Stations-Kontrolör, Zoll-Inspektor Teuffel in Hannover ist von der Königlich württembergischen
Regierung der Titel und Rang eines Finanz-Assessors verliehen worden.
2. Kon sulat= Wese n.
Dem mit der Verwaltung des Kaiserlichen Konsulats in Apia beauftragten General-Konsul Stuebel ist
auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom
6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Kaiserlichen Konsulats und für die Dauer seiner Geschäfts-
führung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und
Schutzgenossen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden.
r chilenischen Konsul W. Graupenstein in Leipzig ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt
worden.