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e) Vorzumerkende,
d) Militärpflichtige des laufenden Jahrganges,
e) Ueberzählige früherer Jahrgänge.
3.à) Vorweg Einzustellende sind solche Militärpflichtige, welche in einem von den Ersatzbehörden ab-
zuhaltenden Termin nicht pünktlich erschienen und denen deshalb von den Ersatzkommissionen die
Vortheile der, Loosung entzogen worden sind (S. 26, .
. M. G. F. 33.
b) Stehen solchen Militärpflichtigen gesetzliche Ansprũche auf Zurückstellung oder Befreiung von der
Aushebung zur Seite, so können sie von den verstärkten Ober-Ersatzkommissionen dieser Ver-
günstigungen nur dann als verlustig erklärt werden, wenn ihre Versäumniß in böslicher Absicht
oder wiederholt erfolgt ist.
R. M. G. 88. 30, ab und 33.
e) Unter gleicher Voraussetzung können solche Militärpflichtige von den Ersatzbehörden als unsichere
Dienstpflichtige sofort zur Einstellung gebracht und durch die Bezirkskommandeure einem Infanterie-
truppentheil") bezw. der nächsten Arbeiterabtheilung (§. 30, ) oder dem nächsten in Betracht
kommenden Marinetheil (Matrosendivisionen: §. 23, 28, d u 3; Werftdivisionen: F. 23, 2c „½# a)
überwiesen werden (§. 68, ).
d) Ist die Versäumniß durch Umstände herbeigeführt, deren Beseitigung nicht in dem Willen des
betressenden Mililärpflichtigen lag, so treten die unter a bis c erwähnten Folgen nicht ein.
. M. G. 8. 33.
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Die Vorzumerkenden sind Militärpflichtige älterer Jahrgänge, welche vor der Abschlußnummer des-
jenigen Aushebungsbezirks stehen, in welchem sie geloost haben.
Unter sich rangiren die Vorzumerkenden nach Jahrgängen — ältester Jahrgang voran — und
Loosnummern. Die Einrangirung Verzogener findet nach dem Werth ihrer Loosnummern im Ver-
hältniß zu den Abschlußnummern statt.)
5. 2) Die Loosung der Militärpflichtigen findet in ihrem ersten Militärpflichtiahre statt. An derselben
nehmen — abgesehen von den unter Ziffer 7 vorgesehenen Ausnahmen — alle in der alpha-
betischen Liste des laufenden Jahrgangs geführten Militärpflichtigen des Aushebungsbezirks,
soweit sie bei der Musterung erschienen waren oder entschuldigt gefehlt haben, theil.
b) D# weisur Loosung gezogene Nummer verbleibt dem Inhaber während der Dauer seiner
ilitärpflicht.
e) abshluhnummer heißt diejenige Loosnummer, deren Inhaber in einem Aushebungsbezirk in der
regelmäßigen durch die Aufeinanderfolge der Loosnummern bestimmten Reihenfolge zuletzt aus-
gehoben ! (siehe Ziffer 14).
Diese regelmäßige Reihenfolge wird dadurch nicht unterbrochen, daß Militärpflichtige durch
die Ersatzkommission vorläufig von der Aushebung zurückgestellt werden. # ç
4) Ist zur Aufbringung des einem Aushebungsbezirk auferlegten Rekrutenantheils auf die Ueber-
zähligen früherer Jahrgänge (Ziffer 26e) zurückgegangen, so gilt die bei der Loosung des laufenden
Jahres gezogene höchste Nummer zu ulc als Abschlußnummer ohne Rücksicht darauf, ob zwischen
dem zuletzt Ausgehobenen des läusenden Jahrgangs und der höchsten Loosnummer sich noch
einzelne von der Aushebung zurückgestellte Militärpflichtige befinden oder nicht. In solchem Falle
wird ferner die Abschlußnummer der betreffenden früheren Jahrgänge entsprechend hinaufgerückt.
e) Alle vor der Abschlußnummer ihres Jahrgangs stehenbleibende Militärpflichtige werden im nächsten
Jahre Vorzumerkende (Ziffer 4).
6. Der Termin, an welchem die Loosung stattfinden soll, wird öffentlich bekannt gemacht. Dieselbe
findet in Gegenwart der verstärkten Ersatzkommission statt, nachdem das Musterungsgeschäft im
ganzen Aushebungsbezirk beendigt ist.
4) Die allgemeine Regelung der Vertheklung der unsicheren Dienstpflichtigen auf die Infanterietruppentheile ist Sache
der Generalkommandos.
"*) Belspiel: Ein Vorzumerkender besitt in dem Mufterungebezirt A, woselbst die Abschlußnummer seines Jahr-
angs „1200° ist, die Loosnummer „900“7. Derselbe verzieht in den Musterungsbezirk B, woselbst die Abschlußnummer des-
Meaben Jahrgangs „.400“ beträgt. Er wird demnach im Verhältniß 900: 1200 = x:400, 1 — 300, mitbin hinter dem Vorzu=
merkenden einzurangiren sein, welcher im Musterungsbezirk B. die Loosnummer „.300“ befitzt.
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