Volltext : Archiv für öffentliches Recht.Elfter Band. (11)

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Versammlungen  bei  dem  Mangel  einer  gemeinsamen  Volksvertretung
  das  einzige  Mittel,  um  sich  über  gesetzgeberische  Fragen
von  allgemeinem  Interesse  zu  verständigen.  Seit  1868  führte  er
mit  einzelnen  Unterbrechungen  regelmässig  den  Vorsitz  und  leitete
die  Versammlungen  bis  in  seine  letzten  Lebensjahre  in  anerkannt
glänzender  Weise.  Wiederholt  lieferte  er  auch  Gutachten  für  den
Juristentag,  so  1863  über  die  Frage,  ob  der  Richter  auch  über
das  verfassungsmässige  Zustandekommen  eines  Gesetzes  zu  befinden
habe,  und  später  über  Schöffen-  und  Schwurgerichte.  Dieses  Interesse
  erhielt  er  dem  Juristentage  auch  dann,  als  letzterer  seine
wichtige  Mission  erfüllt  hatte  und  ziemlich  bedeutungslos  geworden
war.  Noch  auf  seiner  letzten  Pfingstreise  war  die  Frühjahrsversammlung
  der  ständigen  Deputation  sein  Hauptgedanke.

Die  Fülle  der  Ehren  häufte  sich  auf  ihn  während  der  letzten
anderthalb  Dezennien  seines  Lebens.  Als  auf  seine  mehrfache
Anregung  1883  der  preussische  Staatsrath  wieder  berufen  wurde,
war  seine  Ernennung  zum  Mitgliede  selbstverständlich.  Die  zahlreichen
  fünfzigjährigen  Jubiläen,  die  seit  1886  ihm  zu  feiern  vergönnt
  war,  insbesondere  sein  fünfzigjähriges  Doktorjubiläum  am
20.  Nov.’  1888,  brachten  ihm  aus  Nah  und  Fern  Zeichen  der
allgemeinsten  Anerkennung  und  Verehrung.  Bei  seinem  fünfzigjährigen
  Dienstjubiläum  wurde  er  zum  Wirkl.  Geh.  Ober-Justizrate,
  am  27.  Jan.  1895  zum  Wirkl.  Geh.  Rate  mit  dem  Prädikate
Excellenz  ernannt.  Der  kurzen  Regierungszeit  Friedrichs  III
verdankt  er  die  Versetzung  in  den  Adelstand.

Bis  in  seine  letzten  Lebensjahre  entfaltete  er  seine  reiche
und  vielseitige  Thätigkeit.  Wenn  er  auch  auf  den  Wunsch  seiner
Familie  die  parlamentarischen  Mandate  zuerst  im  Reichstage  und
demnächst  im  Abgeordnetenhause  aufgab,  so  blieb  er  doch  der
Berliner  Universität  und  dem  Oberverwaltungsgerichte  treu.  Die
brennenden  politischen  Fragen  des  Volksschulgesetzes  und  der
Militärvorlage  von  1892  begleitete  er  noch  mit  Gelegenheitsschriften,
  und  seinen  beiden  letzten  Lebensjahren  verdanken  wir