Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtzehnter Jahrgang. 1890. (18)

  
  
Altersgrenze, Bezeichnung der Behörde, 
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der . g "non 9 anwärter in den Vakanzanmeldungen Bemerkungen. 
Eise n bahn weise mit Militäranwärtern, berücksichtigt andere Anstellungsbehörden 
e zu besetzen sind. werden ausdrücklich bezeichnet 
müssen. werden. 
3. Lokalbahn von Zell i. W. nach Subaltern- und Unterbeamte. s40 Jahre. Bau-- und Betriebsverwaltung Wie zu 2. 
Todtnau. 
  
1. Darmstadt — Arheilgener Dampf- 
straßenbahn. 
2. Darmstadt — Elberstädter Eisen- 
bahn. 
3. Darmstadt — Griesheimer Eisen- 
bahn. 
4. Hessische Ludwigs-Eisenbahn für die 
Strecken Lampertheim — badische 
Grenze gegen Mannheim und 
Biblis—preußische Grenze gegen 
Frankfurt a. M., Lampertheim— 
Worms, Erbach—badische Grenze 
gegen Eberbach und Babenhausen— 
preußische Grenze gegen Hanau. 
5. Mannheim — Weinheimer Eisen- 
bahn. 
6. Reinheim - Reichelsheimer und 
Osthofen-Westhofener Eisenbahn. 
  
  
der hessischen Nebenbahnen 
im Privatbetriebe zu Darm- 
stadt. 
  
V. Großherzogthum Helsen. 
Weichenwärter, Stations- 
wärter, Schaffner. 
Desgleichen. 
Dezgleichen. 
Stationsdiener, Bahnwärter,“ 
Weichenwärter,“ Stations- 
aufseher, Magazinauf- 
seher, Lademeister, Telegra- 
phisten,““ Billet= und Ge- 
päckexpedienten "“ Güter- 
erxpedienten bezw. Gehül- 
fen,“ Stationsverwalter 
II. und III. Klasse,“ Sta- 
tionsassistenten, * Sta- 
tionsgehülfen bezw. Diur- 
nisten,“ Zugführer, Kon- 
dukteure, Wagenwärter, 
Wagenaufseher, Bremser. 
Subaltern= und Unterbeamte. 
Stationsassistent, Stations-= 
aufseher, Zugführer, 
Schaffner, Weichenwärter, 
Bahnwärter. 
  
  
Bis zum noch 
nicht zurückge- 
legten 40. Le- 
bensjahre. 
Desgleichen. 
Desgleichen. 
Eine Alters- 
grenze ist für 
die hessischen 
Strecken nicht 
festgesetzt. 
40 Jahre. 
40 
Bau. und Betriebsverwaltung 
der hessischen Nebenbahnen 
im Privatbetriebe zu Darm- 
stadt. 
Desgleichen. 
Desgleichen. 
Verwaltungsrath der Hessi- 
schen Ludwigs-Eisenbahn= 
gesellschaft zu Mainz. 
Bau= und Betriebsverwaltung 
der hessischen Nebenbahnen 
im Privatbetriebe zu Darm. 
stadt. 
Desgleichen. 
  
*) Die Bahn- 
und Weichen- 
wärter finden 
nur dann Berück. 
sichtigung, wenn 
sie längere Zeit 
bei der Unter- 
haltung und Er- 
neuerung des 
Oberbaues, so- 
wie im Bahn- 
bewachungs- und 
Signaldienst ei- 
ner im Betriebe 
besndlichen Bahn 
thätig oder beim 
Eisenbahn-Neu- 
bau beschäftigt 
gewesen sind. 
*) Zur Erlangung 
der mit “ be- 
zeichneten Stel- 
len ist eine Prü- 
fung erforder- 
lich; diese Stel- 
len werden nur 
fur Hälfte mit 
ilitäranwär- 
tern besetzt. 
Die Wagen- 
wärter= und 
Wagenauf= 
seher-Stellen 
sind den mit tech- 
nischer Vorbil. 
dung versehenen 
Militäranwär- 
tern vorbehalten. 
Bei der Be- 
setzung siud die 
für den Staats- 
eisenbahndienst 
in dieser Be- 
Mehung gültigen 
Vorschriften zur 
Anwendung zu 
bringen. 
 
	        
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