Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtzehnter Jahrgang. 1890. (18)

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2. für alle übrigen Meßbriefe (Formular A und D) einschließlich der Suezkanalmeßbriefe eine 
Pauschalgebühr von 2 J—/ bei Fahrzeugen bis zu 200 Kubikmeter Bruttoraumgehalt und 
von 3 „¾ bei größeren Fahrzeugen. 
Berlin, den 19. Juli 1890. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: von Boetticher. 
  
Die vom Reichsamt des Innern veranstaltete Ausgabe des Werkes „Nautisches Jahrbuch oder Ephemeriden 
und Tafeln für das Jahr 1893 zur Bestimmung der Zeit, Länge und Breite zur See nach astronomischen 
Beobachtungen“ ist im Verlage der Buchhandlung „Carl Heymanns Verlag“ in Berlin soeben erschienen. 
Das Buch wird den Reichs= und Staatsbehörden bei direkter Bestellung, sowie den Wiederver- 
käufern zum Preise von 1,/25 für das Exemplar geliefert. Im Buchhandel ist dasselbe zum Preise 
von 1,50 JN für das Exemplar zu beziehen. 
  
2. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Die in einem Theile des Bezirks des Königlich preußischen Hauptzollamtes zu Emmerich angeordnete 
und demnächst eingeschränkte Transport-, Buch= und Lagerkontrole für Getreide (vergl. Centralblatt 
für 1889 S. 519 bezw. für 1890 S. 113) hat in räumlicher Beziehung eine weitere Einschränkung er- 
fahren, indem in der Ober-Grenz-Kontrole Rees der Getreide-Kontrole-Bezirk von dem Schnittpunkt der 
Chausseen Werth—SIsselburg und Empel— Isselburg ab bis zur rheinisch-westfälischen Grenze durch den 
Isselstrang abgegrenzt wird. 
  
3. Handels= und Gewerbe -Wesen. 
Gekanntmachung, 
betreffend das Arzneibuch für das Deutsche Reich. 
Der Bundesrath hat in der Sitzung am 12. Juni 1890 beschlossen, daß das 
Arzneibuch für das Deutsche Reich, 
dritte Ausgabe (Pharmacopoea Germanica, editio III), 
vom 1. Januar 1891 ab an Stelle der zur Zeit in Geltung befindlichen Pharmacopoea Germanica, 
editio altera, treten soll. 
Dies wird hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Arzneibuch 
in R. v. Deckers Verlag (G. Schenk) zu Berlin erscheinen und im Wege des Buchhandels zum Laden- 
preise von 2 „¼& für ein brochirtes und von 2 J/ 30 3 für ein gebundenes Exemplar zu beziehen 
sein wird. 
Berlin, den 17. Juni 1890. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: von Boctticher. 
 
	        
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