Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtzehnter Jahrgang. 1890. (18)

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Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses 
des Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen der Großherzoglich badische Hauptamts-Kontrolör Harl- 
singer zu Freiburg an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Großherzoglich badischen Zoll- 
Inspektors Schaefer den Königlich preußischen Hauptämtern zu Inowrazlaw, Pogorzelice, Skalmierzyce, 
Bromberg, Elan- Meseritz, Posen und Rogasen als Stations-Kontrolör, mit dem Wohnsitz in Posen, vom 
1. Januar d. J. ab beigeordnet worden. 
  
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses 
des für Zoll= und Steuerwesen der Großherzoglich hessische Hauptsteneramts- Rendant, Ober- 
Zoll-Inspektor 4 zu Darmstadt an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Großherzoglich 
hessischen Finanz-Assessors Freiherrn Gedult von Jungenfeld den Königlich preußischen Hauptämtern zu 
Harburg, Lüneburg, Stade und Verden als Stations-Kontrolör, mit dem Wohnsitz in Harburg, vom 
1. Januar d. J. ab beigeordnet worden. 
  
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses 
des Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen der Königlich preußische Ober-Revisor Raddünz zu Neiden- 
burg an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich preußischen Steuer-Inspektors Lam- 
bertus den Königlich preußischen Reichssteuer-Hebestellen in den hohenzollernschen Landen, dem Königlich 
württembergischen Hauptzollamt zu Friedrichshafen, den Großherzoglich badischen Hauptsteuerämtern zu 
Konstanz und Singen, sowie in Bezug auf die Tabacksteuer und die Branntweinsteuer den in den Be- 
zirken dieser Hauptämter gelegenen, mit der Verwaltung der gedachten Abgaben betrauten Königlich 
württembergischen Kameral-Aemtern und Umgelds-Kommissariaten bezw. Großherzoglich vaodschen Ober- 
Einnehmereien als Stations-Kontrolör, mit dem Wohnsitz in Konstanz, vom 1. Januar d. J. ab bei- 
geordnet worden. 
  
Berichtigungg. 
In der Anleitung zur Ermillelung des Alkoholgehalts im Branntwein (Central-Blatt für 1889 Seite 320) 
hat es auf Seite 331 im §F. 16 Absatz 3 von Zeile 5 ab zul lauten: 
  
„oder abgerundt . 495-.5kg- 
wovon sich nach Tafel 2 die Litermenge reinen Alkohols 
für 400 Kk afnn. . 229, Liter, 
- 95 - -................... 4,6 * 
* 0, - - . ... . .. ..... . . . . ... 0,3 - 
mithin für 495, kg auf xxxxxx45, Liter, 
abgerundet auf 285 Liter berechnet." “ 
  
2. Kon sulat= Wesen. 
  
Der Kaiserliche Konsul B. C. Nobel in Nykjöbing (Falster) ist gestorben. 
  
Dem zum General-Konsul der Vereinigten Staaten von Venezuela in Berlin ernannten Herrn Martin 
Zulvaga y Fovar ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden. 
 
	        
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