Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtzehnter Jahrgang. 1890. (18)

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2. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Nachdem der Bundesrath in seiner Sitzung vom 22. Mai d. J. beschlossen hat, ein auf dem Bahnhofs- 
terrain zu Geestemünde belegenes, an die Zollgrenze anstobendes Grundstück des Kommerzienraths 
W. A. Riedemann zu Geestemünde dem deutschen Zollgebiet anzuschließen, ist dieser Anschluß am 15. No- 
vember d. J. zur Ausführung gelangt. Die Zollgrenze gegen das Geestemünder Freihafen- 
gebiet hat nunmehr folgenden Lauf: 
Sie beginnt im Süden am Ausflusse des Geestendorfer Sieltiefs in die Weser bei dem dort 
aufgestellten Grenzpfahl. Von dort ab wird sie durch Pallisaden gebildet, die am nördlichen Ufer dieses 
Grabens entlang zunächst nach Osten führen, in gerader Linie den Deich überschreiten und über die da- 
hinter gelegenen Eisenbahngeleise für den Petroleumverkehr hinweggehen, sich dann nach Norden wenden 
und längs der östlichen Seite dieser Geleise zwischen diesen und der Faßfabrik der deutsch-amerikanischen 
Petroleumgesellschaft bis zur Höhe der nordwestlichen Ecke der Faßfabrik fortlaufen, sich von hier direkt 
nach der südöstlichen Ecke des Petroleumschuppens F. hinüberziehen, denselben auf der südlichen und öst- 
lichen Seite eine kurze Strecke umfassen, sodann das dortige Eisenbahngeleise für den Güterverkehr aus 
dem Freihafengebiet östlich überschreiten und sich jenseit desselben mit der bestehenden Zollgrenze 
vereinigen. 
  
  
3. Kon sulat= Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen Konsul in Havre de Grace, 
Wirklichen Legationsrath Schöll, unter Belassung des ihm früher verliehenen Karakters als General- 
Konsul, zum Konsul in Kopenhagen für Dänemark zu ernennen geruht. 
  
  
4. Polizei-Wesen. 
  
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
8— * — Grund Auswei des 
3 der Bestrafun neweisuns Ausweisungs- 
der Ausgewiesenen. er b. beschlossen hat. beschlufses. 
— 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
a) Auf Grund des S§. 39 des Strafgesetzbuchs: 
Louis Françgois Con-[geboren am 21. August 1833 zu Meu-Münzverbrechen (sechs Kaiserlicher Bezirkspräsi- 12. November 
tesenne, Fischer, don, Departement Seine et Oise, Jahre Zuchthaus laut, dent zu Colmar, d. J. 
Frankreich, französischer Staatsange= Erkenntniß vom2.De- v 
höriger, zember 1884), 
b) Auf Grund des S. 362 des Strafgesetzbuchs: 
2.Josef Gößl, Bäcker, geboren am 21. Februar 1859 zu Koh-#Betteln, Königlich bayerisches Be. 4. November 
ling, Bezirk Graslitz, Böhmen, orts- zirksamt Kempten, d. J. 
angehörig ebendaselbst, 
3. Franz Gutbier, geboren am 11. Mai 1839 zu Heiners-Landstreichen, Königlich sächsische Kreis- 2. Oltober 
Fabrikarbeiter, dorf, Bezirk Friedland, Böhmen, orts- hauptmannschaft d. J. 
angehörig ebendaselbst, Bautzen, 
4. Gustav Handrick, geboren am 10. November 1870 zudldesgleichen, Königlich preußischer Re- 18. Oktober 
Fleischergeselle, Reichenberg, Böhmen, gierungspräsident zu d. J. 
½-—— Frankfurt a / O., 
  
  
— — 
Berlin, Carl Heymanns Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
	        
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