Bincke. Twesten. 659
den ich hervorgehoben habe, war nur der, daß den jetzigen Wünschen und
Anforderungen des Volkes die Bundesverfassung, die wir jetzt beschlossen
haben, wohl ebenso wenig genügen wird, wie unter anderen Umständen jenes
andere Werk. Gegen den Schlußsatz des Herrn von Vincke bemerke ich: was
Herr von Vincke als constitntlonelle Schablone bezeichnet hat, betrachte ich
als ein wesentliches und nie aufzugebendes Recht. (Bravol links.)
Bel der Abstimmung") wurde der Antrag Scherer abgelehnt,
dagegen der Eingang nach dem Entwurf nahezu einstimmig angenommen.
Da gegen die Ueberschrift keinerlei Einwendung erhoben war, erklärte
ste der Präsident für angenommen.
Bei der Schiußberathung und zwar sofort bei Beginn derselben wurde
ohne Discussion Eingang und Ueberschrift ebenfalls nach dem Entwurfe angenommen.“")
·% St. Ber. S. 692 r. u.
½% St. Ber. S. 702,