Full text : Formularbuch zum Deutschen Grundbuchrechte für Richter, Notare, Gerichtsschreiber und Grundbuchführer unter besonderer Berücksichtigung der im Königreich Sachsen geltenden Bestimmungen.

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Beschluß  vom  18.  Februar  1909.7)

1.  Auf  Blatt  6  des  Grundbuchs  für  Rödlitz  in  Abt.  III  einzutragen:

„Der  Ziegeleibesitzer  Friedrich  Robert  Schmidt
in  Hohndorf  ist  berechtigt,  auf  den  Flurstücken
Nr.  40,  41,  44,  45,  46,  47  und  einem  Teile  des
Flurstücks  Nr.  51  den  Lehm  in  dem  in  der  Eintragungsbewilligung!.)
  angegebenen  Umfange  abzubauen.
  )
Das  Recht  hat  den  Vorrang  vor  den  unter
Nr.  8  a—e  eingetragenen  Rechten.“

2.  Auf  dem  neu  anzulegenden  Blatte  des  Grundbuchs  für  Rödlitz
in  Abt.  I  das  Abbaurecht,  10)  in  Abt.  II  den  Ziegeleibesitzer
Friedrich  Robert  Schmidt  in  Hohndorf  als  Berechtigten!“)
einzutragen.

Die  Anlegung  des  Blattes  auf  Blatt  6  zu  vermerken.¼“)

3.  Eintragungsbekanntmachung

a)  an  Müller,
b)  an  Schmidt.

4.  Kosten  zu  berechnen  und  einzuheben.

Unterschrist.

13)  Es  wird  angenommen,  daß  die  Genehmigung  des  Justizministeriums
inzwischen  erteilt  worden  ist.

14)  Bei  der  Eintragung  kann  zur  näheren  Bezeichnung  des  Inhalts  des
Abbaurechts  auf  die  Eintragungsbewilligung  Bezug  genommen  werden.  §  84
vbd.  m.  §  50  GB0O.

15)  Art.  68  EGBGB.  vbd.  m.  8  14  fg.  AGBGB.

15)  unter  Beobachtung  von  §  154  Abs.  1  A#W.

17)  §  153  Abs.  2  AVGBO.  lnicht  „Eigentümer").

15)  Anmerkung  zu  Blatt  6  Rödlitz:  Vorrang  vor  Nr.  8a—c.  Besonderes
  Blait  s.  Bl  104  dieses  Grundbuchs  (§  154  Abs.  2  AVGB0.).