Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1830. (21)

Fünftes  Sachregister.  1820.  bis  1830.  Xxxxvu
Regirrungs  ·  Plenum,  deffen  Versammlungen,  und  welche  Gegenftaͤnde  zu  dessen  Beralhung  gehoͤren.
26.  8.  9.

Reglerungs-Präsidenten,  Wirkungskreis  und  Befugnisse  derselben.  26.  7.  9.  —  deren  Vertretung
durch  einen  für  immer  dazu  ernannten  Vorgesetzten  einer  Regierungs-Abtheilung.  26.  8.  —  am  Wobnorte
  der  Ober-Präsidenten  sind  letztere  zugleich  Regierungs-Präsidenten.  26.  5.  8.  —  in  diesen
Fällen  wird  bei  selchen  Regierungen  ein  Vice-Prdsident  bestellt.  26.  5.  8.  —  von  selbigen  hängt  die
Besetzung  der  Regierungs-Subaltermen-Stellen  ab,  ertheilen  auch,  wenn  eine  Enklassung  stattfindet,
die  Abschiede.  26.  9.

Regierungs-Subalternen,  sind  verpflichtet,  diejenigen  Dienst-Funckionen  zu  übemehmen,  wozu  sie
am  tauglichsten  gefunden  werden.  26.  10.  —  werden  in  zwei  Klassen,  —  Regierungs-Sekretalre  und
Assistenten  —  eingetheilt.  26.  10.

Regierungs-Subalternen-Stellen,  deren  Besetzung  hängt  von  dem  Regierungs-Präsidenten  ollein
ab,  welcher  in  Entlassungs-Fällen  auch  die  Abschiede  ertheilt.  26.  9.

Regierungs-Verfügungen,  deren  Vollziehung  in  den  Reinschriften.  26.  9.

Regierungs-Vota,  Befugnit  zu  deren  Abgabe  in  den  Plenar-Versammlungen.  26.  8.  9.

Reichsstände,  ehemalige,  s.  Standesherren.

Reisekosten,  für  die  Provinzial-Landtags-Abgeordnete,  s.  Landkags-Abgcordnete,  Provinzial--Reiten,

  ist  in  den  Chausseegräben  und  auf  den  Banqueks  verboten.  28.  67.

Rendanten,  bei  den  kollegialisch  formirten  Gerichten,  deren  Anstellung  mit  Ministerial-Genehmigung.  28.  6.

Ressortverhällnisse,  f.  Verwaltungsbehärden,  Regierungen  2c.

Restverwaltung,  abgesonderte,  Auflssung  der  dafür  niedergesetzten  Immediat-Kommission  und  Uebenreisung
  der  weitern  Bearbeitung  und  Vollendung  der  ihr  ubertragen  gewesenen  Geschäfte  an  das  Finanz-Ministerium.
  27.  31.

Reuß-Lobenstein  und  Ebersdorf,  1  Förstenthümer,  Jollverkrag  mit  selbigen,  vom  Hten  Dezbr.  1829.

Reuß-Schleitz,  1  —  30.  105  —  107.  —  Vereinbarung  mit  denselben  gegen  den
Bücher-Nachdruck.  28.  11.  —  drögl.  mit  Reuß-Plauen,  älterer  Linie.  28.  15.

Revisions-Instanz,  Verfahren  in  selbiger  bei  theilweiser  Abanderung  zweier  gleichförmigen  Erkennktnisse.
26.  43.  —  AMbfassung  der  Erkenntnisse  in  derselben  durch  das  Gcheime  Ober-Tribunal.  26.  53.  —
29.  51.  —  beim  Kammergerichte  und  beim  Oberlandesgerichte  zu  Frankfurt;  s.  beide  letztere.

Rheinprovinzen,  nähere  Festsetzungen  in  Beziehung  einiger  wegen  Anordnung  der  Provinzialstände  in  selblgen
  vorbehaltenen  Vorschriften,  vom  13ten  Juli  1827.  —  27.  103  —  109.  —  Kreis-Ordnung  für
selbige,  von  demselben  Tage.  27.  117—  122.  —  Modifkation  der  Bestimmungen  im  F.  24.  dersclben
rücksichtlich  der  vormaligen  Reichsstände.  29.  17.  —  am  linken  Rheinufer,  Wiederherstellung  der  Adelsrechte
  in  selbigen.  26.  17.  —  Legitimations-Ertheilung,  ohne  Standeserhöhung,  für  die  in  denselben
außer  der  Ebe  erzeugten  Kinder,  von  Seiten  des  Jusiiz-Ministers.  28.  1.  —  Errichtung  von  Famllicu-Fideikommissen
  in  selbigen  unter  allerhöchster  Besicktigung.  26.  19.  —  Verordnung  über  die  Ausübung  der
Jagd  in  den  am  linken  Nheinufer  belegenen  bandestheilen,  vom  1  7ien  April  1830.  —  30.  65  —  72.
—  Ermüchtigung  der  Gemeinden  in  selbigen  zur  Auflage  direkter  oder  indirekter  Kommunal-Steutrn.
27.  6.  7.  —.  Verhältnisse  der  Menno  niten  in  selbigen  in  Beziehung  auf  Milikairpflicht.  30.  82.  —
Rüge  und  Bestrafung  der  Diensivergehungen  der  Genchtasehreiber  und  Gerichksvollzieher  in  denselben.
26.  1.  —  Vereinfachung  und  Gleichstellung  des  Versahrens  in  selbigen  bei  den  zu  den  Heirathsakten
beizubringenden  Notorietäts-Akten.  29.  1.  —  Auoschließung  des  Effentlichen  Verfahrens  in  Untersuchungen
  wegen  Muünzverbrechen.  30.  03.  —  Verfahren  in  selbigen  rücksichtlich  der  Todeserklärungen  der  gur
den  Kriegen  von  1800,  bis  1915.  nicht  zurückgelebrten  Personen.  205.  93.  —  Bestrafung  der  Verfälschung
  versiegelter  und  mit  Eriquets  versehener  Geldbentel,  Geldpackete  und  Geldrollen  in  selbigen.
26.  122.  —  S.  auch  Provinzen,  neue  und  wieder  eroberte.