Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwanzigster Jahrgang. 1892. (20)

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Tentral-SGlatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
  
im 
Reichsamt des Innern. 
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Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
XX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 11. März 1892. X II. 
Inhalt: 1. Militär-Wesen: Ermächtigung zur Ausstellung « * .. 
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2. Kolonial-Wesen: Ermächtigung zur Vornahme von Cidvil= 5. Marine und Schiffahrt: Erscheinen der amtlichen Liste 
stands = Akten im Schutzgebiet der Neu-Guinea-Com- * Hhisse der deutschen Kriegs= und Hawdelsmaiine 
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3. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende 6. Folchele ben Ausweisung von Ausländern aus dem 
4 Februar 189992 134 gebtt. 
  
1. Militär-Wesen. 
  
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 12. Mai 1891 (Central-Blatt S. 91) wird hierdurch zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht, daß dem Dr. Adolf Wagner zu St. Petersburg — an Stelle des auf sein 
Ansuchen von den gleichen Funktionen entbundenen Dr. Georg Lindes — auf Grund des §. 42 Ziff. 2 
der Wehrordnung die Ermächtigung ertheilt ist zur Ausstellung der im §. 42 Ziffer 1a und b der Wehr- 
ordnung bezeichneten Zeugnisse über die Untauglichkeit oder bedingte Tauglichkeit derjenigen militär- 
pflichtigen Deutschen, welche ihren dauernden Aufenthalt im inneren Rußland haben. 
Berlin, den 10. März 1892. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
  
2. Kolonial-Wesen. 
Auf Grund des §. 4 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete (Reichs-Gesetzblatt 
v. 1888 S. 75) und des §. 1 des Gesetzes, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des 
Personenstandes von Reichsangehörigen im Auslande, vom 4. Mai 1870 ist dem interimistischen 
Kommissariats-Sekretär, Gerichtsaktusar Karl Cordes, für Kaiser-Wilhelmsland und die Dauer seiner 
Thätigkeit daselbst die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, bezüglich aller Personen, welche nicht 
Eingeborene sind, bürgerlich gültige Eheschließungen vorzunehmen und die Geburten und Sterbefälle 
zu beurkunden. 
  
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