Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwanzigster Jahrgang. 1892. (20)

— 171 — 
Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
Zu äS durch alle Postanstalten und Lachhanlungen. 
  
  
  
  
  
l 
XX. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 15. Anit 1892. S 16. 
1— 
InHalt: 1. Eisenbahn-Wesen: Ergänzungen und Ab- *½“ » 
anderungendeksshxlagcsz§48 Ergänzunger Reglements 3. Konsulat-Wesen: Ermächtigung zur Vornahme von Civil- 
für die Eisenbahnen Deutschlandnss Seite 171 stands-Akten; — Todesfaaell 173 
2. Joll= und Steuer-Wesen: Bestellung eines Stations- 4. Polize i-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Kontroleurs; — Veränderungen in dem Stande oder den Reichsgebiet &N„„„ 174 
Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen 172 
  
1. Eisenbahn = Wesen. 
Bekanntmachung, 
betreffend Ergänzungen und Abäuderungen der Anlage D zu §. 48 des Betriebs-Reglements 
für die Eisenbahnen Deutschlande. 
Auf Grund des Artikels 45 der Reichsverfassung hat der Bundesrath in seiner Sitzung vom 7. April 
d. J. nachstehende Ergänzungen und Abänderungen der Anlage D zu 8. 48 des Betriebs-Reglements für 
die Eisenbahnen Deutschlands beschlossen: 
I. Die Eingangsbestimmung unter llb ist wie folgt zu fassen: 
„Dahmenit (ein Gemenge von salpetersaurem Ammonium, salpetersaurem Kali und 
Naphtalin) sowie Gemische aus Salpeter, Harz, Naphtalin und rohen Theerölen unter- 
liegen nachstehenden Bestimmungen:"“ 
II. Die Bestimmung unter XXXVIII a 2c erhält folgende Fassung: 
„C. Für Chlor: 50 Atmosphären und 1 kg Flüssigkeit für je 0,9 Liter Fassungsraum.“ 
II. Hinter der Bestimmung XXXVIII a ist folgende neue Bestimmung nachzutragen: 
„XXXVIII b. Verdichteter Sauerstoff und verdichteter Wasserstoff werden unter folgenden 
Bedingungen befördert: 
1. Diese Stoffe dürfen höchstens auf 120 Atmosphären verdichtet sein und müssen in 
nahtlosen Cylindern aus Stahl oder Schmiedeeisen von höchstens 2 m Länge und 
18 cm innerem Durchmesser zur Beförderung aufgeliefert werden. 
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