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Beilage B.
Verzeichniß
der
Lieferungsverbände (5. 17).
* I. III.
* Bundesstaat. Bezeichnung der Lieferungsverbände.
1. Preußen. Die Kreise und die eigene Kreisverbände bildenden
Städte.
2. Bayern. Die Bezirke der Distriktsverwaltungsbehörden (Bezirks-
ämter und unmittelbare Magistrate).
3. Sachsen (Königreich). Die amtshauptmannschaftlichen Bezirke und die eigene
Bezirke bildenden Städte.
4. Württemberg. Die Oberamtsbezirke und der Stadtdirektionsbezirk
o Stuttgart.
5. Baden. Die Amtsbezirke.
6. Hessen. Die Kreise.
7. Mecklenburg-Schwerin. Besondere Verbände sind nicht gebildet.
8. Sachsen (Großherzogthum). Die Verwaltungsbezirke.
9. Mecklenburg-Strelitz. Besondere Verbände sind nicht gebildet.
10. Oldenburg. Im Herzogthum Oldenburg: «
die Amtsverbände,
im Fürstenthum Birkenfeld:
die Bürgermeistereien,
im Fürstenthum Lübeck:
die Gesammtheit der Gemeinden des Fürsten-
thums.
11. Braunschweig. Die Kreiskommunalverbände.
12. Sachsen-Meiningen. Die Kreise.
13. Sachsen-Altenburg. Die Losungsbezirke Altenburg, Schmölln und Roda.
14. Sachsen-Coburg und Gotha.] Die Kreise.
15. Anhalt. Die Kreise.
16.Schwarzburg-Sondershausen. Der unterherrschaftliche Landestheil und der ober-
herrschaftliche Landestheil.
17. Schwarzburg-Rudolstadt.Besondere Verbände sind nicht gebildet.
18. Waldeck. Die Kreise.
19. Reuß älterer Linie. Die Stadt Greiz, die Stadt Zeulenroda, das platte
Land.
20. Reuß jüngerer Linie. Die Landrathsamtsbezirke.
21. Schaumburg-Lippe. Besondere Verbände sind nicht gebildet.
22. Lippe. Desgleichen.
23. Lübeck. Desgleichen.
24. Bremen. Desgleichen.
25. Hamburg. Desgleichen.
26. Elsaß-Lothringen. Die Kreise.