Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1894. (22)

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Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
  
Reichsamt des Innern. 
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Zu beziehen durch alle VPostanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
XXII. Jabrgang. Berlin, Freitag, den 24. August 1894. # 9 35. 
Inhalt: 1. Eisenbahn-Wesen: Beförderung ungesalzener 3. Konsulat-Wesen: Ernennung: — Ermächtigungen zur 
frischer Häute in Einzelsendungen auf den Eisenbahnen Vornahme von Civilstands -Akten; — Exequatur-Er- 
Seite 381 theilunggen 3383 
2. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
vom 1. April 1894 bis Ende Juli 18942 382 Reichsgeeitttt .. 383 
  
1. Eisenbahn = Wesen. 
Bekanntmachung, 
betreffeud die Beförderung ungesalzener frischer Häute in Einzelsendungen auf den Eisenbahnen. 
Vom 18. August 1894. 
  
Auf Grund einer dem Reichs-Eisenbahn-Amt vom Bundesrath ertheilten Ermächtigung wird 
gestattet, daß in Abweichung von den Festsetzungen unter XXXII Ziffer 3 der Anlage B zur Verkehrs- 
Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands ungesalzene frische Häute bei Aufgabe in Einzelsendungen 
im bevorstehenden Winter während der Monate November, Dezember, Januar und Februar versuchs- 
weise unter folgenden Bedingungen zur Beförderung zugelassen werden: 
„Einzelsendungen ungesalzener frischer Häute müssen in gut verschlossene, nicht schadhafte 
Säcke aus dichtem, starkem Gewebe verpackt und diese derart mit Karbolsäure angefeuchtet 
sein, daß der üble Geruch des Inhalts nicht wahrnehmbar wird."“ 
Die Bestimmungen unter XXXII Ziffer 1, Ziffer 3 letzter Satz, Ziffer 6, 7 und 8 der Anlage B 
zur Verkehrs-Ordnung finden auf ungesalzene frische Häute in Einzelsendungen auch bei Beachtung obiger 
Verpackungsvorschriften nach wie vor Anwendung. 
Berlin, den 18. August 1894. 
Das Reichs= Eisenbahn = Amt. 
In Vertretung: Kraefft. 
 
	        
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