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3. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Auf Grund des §. 19 der Verordnung, betreffend die Tagegelder, die Fuhrkosten und die Um-
zugskosten der Reichsbeamten, vom 21. Juni 1875 (Reichs-Gesetzblatt S. 249) ist die Einreihung
der Reichsbeamten in die unter Nr. III bis VI des §. 1 und unter Nr. II bis VI des §F. 10 dieser Ver-
ordnung aufgeführten Beamtenklassen nach Maßgabe des unterm 6. Januar 1876 (Central-Blatt S. 7)
veröffentlichten Verzeichnisses festgestellt worden. Letzteres wird bezüglich der nachstehend aufgeführten
Kategorien von Reichsbeamten ergänzt bezw. abgeändert, wie folgt:
Verzeichniß der Reichsbeamten.
8. 1 8. 10
der Verordnung, betreffend die Tagegelder, die Fuhrkosten und die Amzugsbosten der Reichs-
beamten, vom 21. Juni 1875.
Klasse IV. Klasse IV.
Mitglieder der übrigen Reichsbehörden. Mitglieder der übrigen Reichsbehörden.
L. Verwaltung der Reichseisenbahnen.
Statt des bisherigen Textes ist zu setzen:
Geheime expedirende Sekretäre und Kalkulatoren, sowie Geheime Registratoren bei der
Centralbehörde.
Telegraphen-Oberinspektor.
Eisenbahn-Bau= und Betriebs-Inspektoren.
Maschinen-Inspektoren.
Eisenbahn-Bau= und Betriebs-Inspektoren, sowie Maschinen-Inspektoren, welche als Hülfs-
arbeiter der General-Direktion oder in deren Bureaus beschäftigt sind.
Verkehrs-Inspektoren.
Hauptkassen-Rendant.
Hülfsarbeiter der General-Direktion.
Königliche Regierungs-Baumeister.
Regierungs-Baumeister.
Baumeister, Ingenieure und Architekten, soweit sie
die Qualifikation zur Anstellung im höheren
technischen Reichseisenbahndienst besitzen.
Klasse V. Klasse V.
Sekretäre der höheren Reichsbehörden. H Sekretäre der höheren Reichsbehörden.
L. Verwaltung der Reichseisenbahnen.
Es fallen fort:
Telegraphen-Kontrolöre.
Es treten hinzu:
Stationskassen-Rendanten und Güterexpedienten 1. Klasse.
Materialien-Verwalter 1. Klasse.
Klasse VI. Klasse VI.
Subalternen der übrigen Reichsbehörden. Surbalternen der übrigen Reichsbehörden.
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