Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1894. (22)

Lazarethverwaltungs-Inspektoren, 
Lazareth-Inspektoren, soweit sie nicht aus anstellungs- 
„Maschinisten, = Untermaschinisten (für Garnisonanstalten), berechtigten ehemaligen Deck- 
Küster, 
Bibliothek= und Hausaufseher bei den Bildungsanstalten, 
Oberheizer, Heizer (für Garnisonanstalten), 
Werft-Betriebs-Sekretäre, 
Werft-Sekretariats-Assistenten (der Betriebslaufbahn), 
Werftschreiber und Werfthülfsschreiber, 
JFührer und -Maschinisten der Werftfahrzeuge, 
Schleusenmeistergehülfen, 
Spritzenmeister, 
Gerichtsaktuare, 
Schiffslazarethdepot -Inspektoren, soweit sie nicht aus anstellungsberechtigten ehemaligen 
Lazarethgehülfen der Marine ergänzt werden, 
offizieren ergänzt werden, 
  
Maschinisten ! 
Leuchtthurmwärter beim Lootsen= und Seezeichenwesen, 
Mebelsignalwärter . 
Lootsensekretär L 
Materialienverwalter beim Lootsenkommando an der Jade, 
Hausinspektor im Reichs-Marine-Amt, 
Drucker bei den obersten Marinebehörden in Berlin, 
Bauschreiber, 
Garnison-Todtengräber. 
Berlin, den 19. September 1894. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
Bekanntmuchung. 
In dem Verzeichniß derjenigen Behörden, welche hinsichtlich der in Anlage D der Anstellungsgrund- 
sätze für Militäranwärter vom 7./21. März 1882 aufgeführten Stellen des Reichsdienstes als Anstellungs- 
behörden anzusehen sind (Central-Blatt 1886 S. 306), wird der durch die Bekanntmachungen vom 
29. November 1889 (Central-Blatt S. 579) veröffentlichte, unter dem 17. März 1892 (Central-Blatt S. 158) 
berichtigte, auf die Marineverwaltung bezügliche Abschnitt durch nachstehende Zusammenstellung ersetzt: 
  
  
  
Nummer 
des Bezeichnung Bezeichnung 
* der Behörden, bei welchen die der Behörden, an welche die An-Bemerkungen. 
nisses, Stellen vorhanden sind. meldungen zu richten sind. 
Anlage D. 
  
  
  
  
Marine-Verwaltung.) 
Die Gesuche um Anstellung bei allen nachstehend nicht besonders aufgeführten Behörden sind an die 
betreffende Behörde selbst zu richten. 
Oberste Marinebehörden zu Berlin: 
. Kanzleibeamte, Hausinspektor, Boten— 
meister, Kanzlei- und Hausdiener, sDer Staatssekretär des Reichs— 
Pförtner. Marine-Amts zu Berlin. 
III. Drucker. 
  
2. ze Die mit einem — bezeichneten Stellen sind solche, bei welchen Unteroffiziere der Marine vor Unteroffizieren 
des Landheeres zu berücksichtigen sind.
	        
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