Lazarethverwaltungs-Inspektoren,
Lazareth-Inspektoren, soweit sie nicht aus anstellungs-
„Maschinisten, = Untermaschinisten (für Garnisonanstalten), berechtigten ehemaligen Deck-
Küster,
Bibliothek= und Hausaufseher bei den Bildungsanstalten,
Oberheizer, Heizer (für Garnisonanstalten),
Werft-Betriebs-Sekretäre,
Werft-Sekretariats-Assistenten (der Betriebslaufbahn),
Werftschreiber und Werfthülfsschreiber,
JFührer und -Maschinisten der Werftfahrzeuge,
Schleusenmeistergehülfen,
Spritzenmeister,
Gerichtsaktuare,
Schiffslazarethdepot -Inspektoren, soweit sie nicht aus anstellungsberechtigten ehemaligen
Lazarethgehülfen der Marine ergänzt werden,
offizieren ergänzt werden,
Maschinisten !
Leuchtthurmwärter beim Lootsen= und Seezeichenwesen,
Mebelsignalwärter .
Lootsensekretär L
Materialienverwalter beim Lootsenkommando an der Jade,
Hausinspektor im Reichs-Marine-Amt,
Drucker bei den obersten Marinebehörden in Berlin,
Bauschreiber,
Garnison-Todtengräber.
Berlin, den 19. September 1894.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: v. Boetticher.
Bekanntmuchung.
In dem Verzeichniß derjenigen Behörden, welche hinsichtlich der in Anlage D der Anstellungsgrund-
sätze für Militäranwärter vom 7./21. März 1882 aufgeführten Stellen des Reichsdienstes als Anstellungs-
behörden anzusehen sind (Central-Blatt 1886 S. 306), wird der durch die Bekanntmachungen vom
29. November 1889 (Central-Blatt S. 579) veröffentlichte, unter dem 17. März 1892 (Central-Blatt S. 158)
berichtigte, auf die Marineverwaltung bezügliche Abschnitt durch nachstehende Zusammenstellung ersetzt:
Nummer
des Bezeichnung Bezeichnung
* der Behörden, bei welchen die der Behörden, an welche die An-Bemerkungen.
nisses, Stellen vorhanden sind. meldungen zu richten sind.
Anlage D.
Marine-Verwaltung.)
Die Gesuche um Anstellung bei allen nachstehend nicht besonders aufgeführten Behörden sind an die
betreffende Behörde selbst zu richten.
Oberste Marinebehörden zu Berlin:
. Kanzleibeamte, Hausinspektor, Boten—
meister, Kanzlei- und Hausdiener, sDer Staatssekretär des Reichs—
Pförtner. Marine-Amts zu Berlin.
III. Drucker.
2. ze Die mit einem — bezeichneten Stellen sind solche, bei welchen Unteroffiziere der Marine vor Unteroffizieren
des Landheeres zu berücksichtigen sind.