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3. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Auf Grund des §. 19 der Verordnung, betreffend die Tagegelder, die Fuhrkosten und die Umzugskosten
der Reichsbeamten, vom 21. Juni 1875 (Reichs-Gesetzblatt S. 249) ist die Einreihung
der Reichsbeamten in die unter Nr. III bis VI des §. 1 und unter Nr. II bis VI des §F. 10 dieser Verordnung
aufgeführten Beamtenklassen nach Maßgabe des unterm 6. Januar 1876 (Central-Blatt S. 7)
veröffentlichten Verzeichnisses festgestellt worden. Letzteres wird bezüglich der nachstehend aufgeführten
Kategorien von Reichsbeamten ergänzt bezw. abgeändert, wie folgt:
Verzeichniß der Reichsbeamten.
8. 1 8. 10
der Verordnung, betreffend die Tagegelder, die Fuhrkosten und die Amzugsbosten der Reichsbeamten,
vom 21. Juni 1875.
Klasse IV. Klasse IV.
Mitglieder der übrigen Reichsbehörden. Mitglieder der übrigen Reichsbehörden.
L. Verwaltung der Reichseisenbahnen.
Statt des bisherigen Textes ist zu setzen:
Geheime expedirende Sekretäre und Kalkulatoren, sowie Geheime Registratoren bei der
Centralbehörde.
Telegraphen-Oberinspektor.
Eisenbahn-Bau= und Betriebs-Inspektoren.
Maschinen-Inspektoren.
Eisenbahn-Bau= und Betriebs-Inspektoren, sowie Maschinen-Inspektoren, welche als Hülfsarbeiter
der General-Direktion oder in deren Bureaus beschäftigt sind.
Verkehrs-Inspektoren.
Hauptkassen-Rendant.
Hülfsarbeiter der General-Direktion.
Königliche Regierungs-Baumeister.
Regierungs-Baumeister.
Baumeister, Ingenieure und Architekten, soweit sie
die Qualifikation zur Anstellung im höheren
technischen Reichseisenbahndienst besitzen.
Klasse V. Klasse V.
Sekretäre der höheren Reichsbehörden. H Sekretäre der höheren Reichsbehörden.
L. Verwaltung der Reichseisenbahnen.
Es fallen fort:
Telegraphen-Kontrolöre.
Es treten hinzu:
Stationskassen-Rendanten und Güterexpedienten 1. Klasse.
Materialien-Verwalter 1. Klasse.
Klasse VI. Klasse VI.
Subalternen der übrigen Reichsbehörden. Surbalternen der übrigen Reichsbehörden.
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