Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1894. (22)

— 457 — 
Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche 
Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des 
Innern. 
———————— —— 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und ZLuchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
XXlII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 30. November 1894. M 49. 
Inhalt: 1. Militär-Wesen: Ausführungsbestimmungen 2. Statistik: Bestimmungen, betreffend die Herstellung einer 
zu dem Gesetze vom 28. Mai 1894, betreffend den Schutz Konkurs-Statisti. 458 
der Brieftauben und den Briestaubenverkehr im Kriege 3. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
Seite 457 Reichsgeeitttt 463 
  
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 8. November d. J. nachstehende 
Ausführungsbestimmungen 
zu dem Gesetze vom 28. Mai 1894 (Reichs-Gesetzbl. S. 463), betreffeud den Schutz der Brief- 
tauben und den Brieftaubenverkehr im Kriege 
beschlossen: 
1. Als Stempel zur Bezeichnung der Militärbrieftauben, ohne Unterschied ob sie der Militär- 
(Marine= Verwaltung oder Privatpersonen gehören, dient das Kaiserliche Wappen in bei- 
stehender Form und Größe. Der Stempel wird auf die Innenseite 
beider Flügel aufgedrückt. 
  
mJede Privatperson, welche Militärbrieftauben halten will, muß Mit- 
glied eines Vereins sein, der dem Verbande deutscher Brieftauben- 
Liebhaber-Vereine angehört und statutengemäß seine Brieftauben der 
Militär-(Marine= Verwaltung zur Verfügung stellt. 
Jeder Verein erhält zur Abstempelung der seinen Mitgliedern 
gehörigen Militärbrieftanben einen Stempel, der von dem zuständigen 
Kriegsministerium (Reichs-Marine-Amt) beschafft wird und dessen Eigen- 
thum bleibt. 
Die Orts-Polizeibehörden erhalten alljährlich im Laufe des Dezember 
durch die vorgesetzten Verwaltungsbehörden — denen das zuständige 
Kriegsministerium die erforderlichen Unterlagen zukommen läßt — Ver- 
  
  
  
zeichnisse der in ihrem Bezirke befindlichen Brieftauben-Liebhaber-Vereine. Die Vereine haben 
zum 15. Dezember jedes Jahres der Orts-Polizeibehörde Listen einzureichen, aus welchen für 
80
	        
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