Full text : Unsere Reichsverfassung und deutsche Landesverfassungen.

§  2.  Staatsrechtliche  Begriffe.  23

dauernde  ist  und  auf  einem  die  betreffenden  Staaten  gemeinsam
  verpflichtenden  Rechtsgrund  ruht  (Vertrag,  Gewohnheitsrecht,
  Wille  des  Herrschers).  Realunionen  sind  Österreich
  und  Ungarn  und  waren  Schweden  und  Norwegen.

Sowohl  im  Fall  der  Personalunion  als  in  dem  der
Realunion  beruht  die  Vereinigung  der  Staaten  lediglich
auf  der  Person  des  Herrschers.  Gemeinsame  Organe  für
die  durch  die  Union  verbundenen  Staaten  kommen  freilich
vor,  aber  sie  sind  für  das  Verhältnis  nicht  wesentlich,  und
haben  namentlich  nicht  die  Natur  von  Organen  eines
größeren  über  den  Staaten  stehenden  Gemeinwesens,  sondern
sind  Organe  jedes  einzelnen  der  verbundenen  Staaten.

Staatenverbindungen  im  engeren  Sinn  sind
Vereinigungen  mehrerer  Staaten  zu  einem
größeren  Gemeinwesen.  In  denselben  besteht  eine
höhere  Gewalt,  welcher  eine  Herrschaft  über  die  einzelnen
Staaten  zusteht,  aber  nicht  in  unbeschränkter  Weise.  Den
Staaten  bleibt  eine  Reihe  von  politischen  Aufgaben  zur
selbständigen  Erfüllung  überlassen.

Steht  die  Herrschaft  über  die  verbundenen  Staaten
einem  derselben  zu,  so  spricht  man  von  Suzeränität
(Verhältnis  der  Türkei  zu  ihren  Vasallenstaaten).  Ist  die
Herrschaft  einer  Gewalt  übertragen,  welche  aus  der  Gesamtheit
  der  verbundenen  Gemeinwesen  hervorgeht,  so  liegt
ein  Bund  vor.  Ein  Bund  kann  entweder  ein  Staatenbund
  oder  ein  Bundesstaat  sein.  Der  Unterschied
zwischen  Staatenbund  und  Bundesstaat  läßt  sich  dahin  bestimmen:
  Die  Bundesgewalt  des  Bundesstaates  ist  eine
wahre  Staatsgewalt,  die  des  Staatenbundes  nicht.  Doch
herrscht  in  der  staatsrechtlichen  Literatur  ein  noch  nicht
gelöster  Streit  über  die  charakteristischen  Merkmale  des
Staatenbundes  und  des  Bundesstaats  und  selbst  die  Frage,
ob  das  Deutsche  Reich  ein  Staatenbund  oder  ein  Bundesstaat
  ist,  ist  in  der  Wissenschaft  noch  nicht  entschieden.