Anhang.
Standesamtlicher Terminkalender.
A.
a. Anzuzeigen ist:
1. die Geburt innerhalb ? Tagen;
2. der Dorname innerhalb 2 Monaten;
5. der Sterbefall, eine Totgeburt oder das Ableben
der während der Geburt verstorbener Kinder und
die Auffindung eines neugebornen lKindes: spätestens
am nächstfolgenden Tage.
b. Mach der Zeurkundung ist am gleichen Tage:
1. eine Abschrift der Urkunde und eines Randvermerkes
ins Mebenregister zu übertragen;
2. eine Bescheinigung über die Anmeldung einer Geburt,
eines Sterbefalles oder einer Eheschließung den zur
Anzeige bezw. Trauung Erschienenen auszustellen;
5. eine Sählkarte auszufüllen.
c. Für Aufgebote nach dem Hersonenstandsgesetze
vom 6. Februar 1875 ist eine l4 tägige (ausschließlich
des Aushangs= und Abnahmetages), für Derehelichungsbekanntmachungen
der Gemeindeverwaltungen nach dem
baverischen DHeimat= und Derehelichungsgesetze vom
16. April 1868 eine lOtägige Deröffentlichungsfrist
festgesetzt.
B.
1. Januar: Abschluß der Daupt= und Nebenregister.
Anlage der ebenregister für das neue Jahr.
3. Jannar: Einsendung der LCeichenschauscheine vom letzten
Quartal an den Kgl. Bezirksarzt. 4"
1.—7. Januar: Einsendung der Kebenregister mit der Ubersicht
über den Stand des Adels an das Kgl. Bezirksamt.
10. Jannar: Einsendung der Säblkarten des letzten Duartals
an das lgl. statistische Zureau in München.
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