Inhaltsverzeichnis : Blätter für Rechtsanwendung. Alphabetisches und systematisches Register über die ersten zehn Bände. (10)

Gewerbsanfäßigkelt  —  Gewerbskonstatirung.  40

Cechtsstreiten.  V,  189.  —  Unterschled  zwischen  Acqulsttiv-
  u.  Immemorlal-Verlährung  in  Ansehung  der  Gewerbsrechte.
  II,  330.  Sogenannte  Immemorial-Verjährung  in
Bezug  auf  reale  Gewerbsrechte.  X,  65.  Findet  nach  bayr.
Recht  bei  Realgewerben  ein  Einstandsrecht  statt?  IX,  202.
—  Beiträge  zur  Lehre  von  den  Befugnissen  der  Gewerbsinhaber.
  VIII.  97,  114,  131,  147,  168.  I)  Welche  Normen
haben  seit  dem  Erscheinen  des  Gewerbsgesetzes  v.  11.  Sept.
1825  bei  Beurtheilung  der  Befugnisse  eines  jeden  Gewerbs
in  Anwendung  zu  kommen?  ib.  98.  1)  Der  Inhalt  der
Konzessionsurkunde.  99.  2)  Allg.  Volizeivorschriften.  101.
3)  Besonbere  örtliche  von  der  zuständigen  Obrlgkelt  genehmigte
  Ordnungen.  114.  4)  Das  Herkommen  117.  5)
Der  Besitzstand  zur  Zeit  der  Einführung  des  Gewerbsgesebes
  v.  11.  Sept.  1825.  ib.  131.  6)  Die  Ausübung  in
der  Zeit  vor  Anhängigmachung  des  einzelnen  Falles.  133.
7)  Der  Inhalt  des  prlratrechtlichen  Titels  bei  Realgewerben
  u.  privatrechtlicher  Vereinbarungen  unter  Gewerbsgenossen.
  147.  Insbesondere  vom  Titel  der  Verjährung.
149.  II)  In  welchen  Fällen  sind  die  Civilgerichte,  u.  in
welchen  die  Administratiobehörden  zur  Entscheidung  über
den  Umfang  der  Befugnisse  der  Gewerbsinhaber  kompetent?
168.  Ueber  die  Judikatur  bei  Streltigkelten  über  Gewerbsbeeinträchtigungen.
  II,  160.  Kompetenz  der  Justizbehörden
in  Gewerbsstreitigkeiten.  VII,  334.  Streitlgkeiten  über  den
Umfang  von  Realgewerben  als  Cirilprozeßsachen.  VII,  413.
Die  Konstatirung  der  Realität  eines  Gewerbeß  kann  auch
auf  dessen  Umfang  erstreckt  werden.  Ul,  205.  Nr.  1.  Im
Konstatirungsverfahren  haben  weder  die  Gewerbskonkurrenten,
  noch  die  Polizeibehörde  ein  Berufungörecht.  ib.  Nr.
2.  V,  10,  Note  26.  ib.  189,  Nr.  6.  VII,  315,  Nr.  2.
Wirkt  die  Konstatlrung  eines  Nealgewerbs  Befreiung  von
der  Beweislast?  X,  68.  —  Zur  Lebre  von  radizirten
Gewerben.  IX.  193,  216,  228.  D  Was  sind  radizirte  Gewerbe,
  und  welche  Gattungen  von  Gewerben  sind  darunter
zu  zählen?  195.  II)  Welchen  Einfluß  äußerte  das  Gewerbsgesetz
  v.  1325  insbesondere  auf  die  Gewerbsrechte  der
Tafernen  u.  Gasthäuser?  216.  II)  Sind  die  Cirilgerichte
oder  die  Adm.-Behörden  zur  Konstatirung  der  radizirten
Elgenschaft  von  Tasern=  u.  Gastwirthschaftsrechten  kompetent?
  228.  IV)  Welche  Wirkungen  haben  die  radizirten
Gewerbsrechte  in  civilrechtlicher  Beziehung?  232.

Gewerbsansäßigkeit,  ohne  Grunwbesitz,  befreit  ulcht  von
Arresten  u.  Kautionen.  II,  92.

Gewerbsinhaber:  von  deren  Befugnissen.  VIII,  97,  114,
131,  147,  168.  S.  das  Nähere  unter  Gewerbe.

Gewerbskonstatirung,  s.  unter  Gewerbe.

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