Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militär-
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
VI. Justizministerium.
Bei Ziffer 1:
Gerichte und Staatsanwaltschaften
ist statt Absatz 2 und 3 zu setzen:
Etatsmäßige Gerichtsschreibergehülfen bei
den Landgerichten und den Amtsgerichten,
sowie etatsmäßige Assistenten bei den
Staatsanwaltschaften der Landgerichte
und der Amtsgerichte,
Diätarische Gerichtsschreibergehülfen bei
den Landgerichten und den Amtsgerichten,
sowie diätarische Assistenten bei den
Staatsanwaltschaften der Landgerichte
und der Amtsgerichte.
nahme derjenigen
Stellen, welche für
Dolmetscher be-
stimmt und für
welche als Dol-
metscher befähigte
Civilanwärter vor-
handen sind.
—.
hu einem Fünftel.
ssämmtlich, mit Aus-
Oberlandesgerichts = Präsi-
dent und Oberstaatsan-
walt des Bezirks.
.
VII. Ministerium des Innern.
Bei Ziffer 2:
Polizei-Präsidium zu Berlin und Polizei-Direk-
tion zu Charlottenburg
ist statt Absatz 1 zu setzen:
Büreau= und Kassenbeamte (Polizeisekretäre,
* Oberbuchhalter, Kassirer und Buch-
halter, Büreauassistenten beim Ein-
wohner-Meldeamt).
Bei Ziffer 3:
Uebrige Königliche Polizeiverwaltungen
ist statt Absatz 1 zu setzen:
Büreaubeamte (Polizeisekretäre, Bürcau-
assittenten und Meldeamts-Büreau-
assistenten).
mindestens die eine
Hälfte, unter An-
rechnung der von
der Besetzung mit
Militäranwärtern
ausgeschlossenen
Stellen des Ren-
danten der Polizei-
hauptkasse, des
Vorstehers der Kal-
kulatur und des
Vorstehers des
Präsidialbüreaus.
auf die andere
Hälfte.
mindestens zur Hälfte.
Polizei-Präsident zu Berlin.
Der Vorsteher der betressen-
den Polizeiverwaltung.
VIII. Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Bei Ziffer 2:
Generalkommissionen
ist das Wort: **
„ Büreauassistenten“ zu streichen.
Kleltere befähigte Mili-
täranwärter haben
auch für die Dolmet-
scherstellen den Vor-
rang.