Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1897. (25)

  
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
  
  
Bemerkungen. 
  
VI. Justizministerium. 
Bei Ziffer 1: 
Gerichte und Staatsanwaltschaften 
ist statt Absatz 2 und 3 zu setzen: 
Etatsmäßige Gerichtsschreibergehülfen bei 
den Landgerichten und den Amtsgerichten, 
sowie etatsmäßige Assistenten bei den 
Staatsanwaltschaften der Landgerichte 
und der Amtsgerichte, 
Diätarische Gerichtsschreibergehülfen bei 
den Landgerichten und den Amtsgerichten, 
sowie diätarische Assistenten bei den 
Staatsanwaltschaften der Landgerichte 
und der Amtsgerichte. 
nahme derjenigen 
Stellen, welche für 
Dolmetscher be- 
stimmt und für 
welche als Dol- 
metscher befähigte 
Civilanwärter vor- 
handen sind. 
—. 
  
hu einem Fünftel. 
  
ssämmtlich, mit Aus- 
Oberlandesgerichts = Präsi- 
dent und Oberstaatsan- 
walt des Bezirks. 
  
  
. 
VII. Ministerium des Innern. 
Bei Ziffer 2: 
Polizei-Präsidium zu Berlin und Polizei-Direk- 
tion zu Charlottenburg 
ist statt Absatz 1 zu setzen: 
Büreau= und Kassenbeamte (Polizeisekretäre, 
* Oberbuchhalter, Kassirer und Buch- 
halter, Büreauassistenten beim Ein- 
wohner-Meldeamt). 
Bei Ziffer 3: 
Uebrige Königliche Polizeiverwaltungen 
ist statt Absatz 1 zu setzen: 
Büreaubeamte (Polizeisekretäre, Bürcau- 
assittenten und Meldeamts-Büreau- 
assistenten). 
mindestens die eine 
Hälfte, unter An- 
rechnung der von 
der Besetzung mit 
Militäranwärtern 
ausgeschlossenen 
Stellen des Ren- 
danten der Polizei- 
hauptkasse, des 
Vorstehers der Kal- 
kulatur und des 
Vorstehers des 
Präsidialbüreaus. 
auf die andere 
Hälfte. 
mindestens zur Hälfte. 
  
Polizei-Präsident zu Berlin. 
Der Vorsteher der betressen- 
den Polizeiverwaltung. 
  
VIII. Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. 
Bei Ziffer 2: 
Generalkommissionen 
ist das Wort: ** 
„ Büreauassistenten“ zu streichen. 
  
  
  
Kleltere befähigte Mili- 
täranwärter haben 
auch für die Dolmet- 
scherstellen den Vor- 
rang.
	        
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