Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1897. (25)

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Brivat-Lehranstalten.) 
Königreich Preußen. 
Plötzensee bei Berlin: Pädagogium (Progymnasium) des evangelischen Johannisstifts unter Leitung 
des Stiftsvorstehers Pastors W. Philipps und des wissenschaftlichen Lehrers Theodor Menzel. 
Anmerk. Die Verleihung der Berechtigung hat vorläufig nur bis zum Michtaelis- 
termin 1899 einschließlich Geltung. 
Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft bis zum Ostertermin 1897. 
Berlin, den 20. November 1897. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Graf v. Posadowsky. 
  
4. Marine und Schiffahrt. 
  
Die Betriebsordnung für den Kaiser Wilhelm-Kanal vom 28. August 1896 (Beilage zu Nr. 51 des 
Central-Blatts vom 4. Dezember 1896) und das dieser als Anlage 1 beigegebene Signalverzeichniß haben 
mehrere Aenderungen erfahren. Die betreffenden Bestimmungen lauten jetzt, wie folgt: 
Betriebaordnung.“) 
S. 13. 
2c.; nur wenn aus irgend einem Grunde Lootsen nicht an Bord geschickt werden können, werden von den 
Lootsenstationen: 
a) bei Tage der Wimpel D des Internationalen Signalbuchs unter der Reichsdienstflagge, 
b) bei Nacht drei rothe Laternen untereinander 
gezeigt. . 
Die Lootsenfahrzeuge bezeichnen, wenn sie auf Rhede sind, ihre Lage durch Abbrennen von 
Flackerfeuern in Zeiträumen von mindestens 15 Minuten. 
g. 20. 
rc. 
Es sind ferner zum sofortigen Gebrauche bereit zu legen: 
a) bei Tagfahrten: 
zwei schwarze Bälle oder Körper, von je 65 cm Durchmesser, welche auf mindestens 2 m Entfernung 
mit einander verbunden sind; 
b) bei Nachtfahrten: 
zwei rothe Lichter, jedes von mindestens 25 cm Durchmesser, die eben falls auf mindestens 2 m 
Entfernung mit einander zu verbinden sind. Ferner einige weiße Laternen. Sämmtliche Laternen 
sind so unter zubringen, daß sie von außenbords nicht gesehen werden können. 
  
* Die nachfolgenden Anstalten dürfen Befähigungszeugnisse nur auf Grund des Bestehens einer unter Leitung eines 
Regierungs-Kommissars abgehaltenen Entlafsungs= Prüfung ausstellen, sofern für diese Prüfung die Prüfungsordnung von der 
gucherher enehmigt ist. Dispen sationen von der mündlichen Prüfung oder einzelnen Theilen derselben 
nd unstatthaft. 
*7) Die Aenderungen sind gesperrt gedruckt. 
68“
	        
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