Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1897. (25)

XXV. Jahrgang. 
43 
Tentral-Slatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichsamt des Innern. 
—————— 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Zuchhandlungen. 
  
  
Berlin, Freitag, den 12. Februar 1897. 
A## 6. 
  
  
  
  
  
Zubalt: 1. Versicherungs-Wesen: Errichtung eines zweiten 
2 
——6 
* 
OJ. 
Schiedsgerichts für den Bezirk der hessischen land= und 
forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft Seite 13 
Bank. Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende 
Januar 189997 .... Seite 41 
Zoll= und Steuer-Wesen: Beschluß des Bunderraths, 
betreffend die Verarbeitung selbstgewonnener nicht- 
mehliger Stoffe in landwirthschaftlichen Brennereien; 
*l 
  
.Konsulat-Wesen: 
. Polizei-Wesen: 
  
— Steuerliche Behandlung der Weinbrennereien; — 
Vorschriften, betreffend die Abänderung des Branntwein- 
Niederlage-Regulatis 40656 
Ernennung; — Entlassung; — Ein- 
ziehung eines Vize-Konsulats; — Exequatur-Ertheilung 
56 
Ausweisung von Ausländern aus dem 
Neichsgebiet ........ 
l.Versicherungs-Wesen. 
Auf Grund des 8. 50 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Unfall= und Krankenversicherung der in land- 
und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen, vom 5. Mai 1886 (Reichs-Gesetzbl. S. 132) hat 
der Bundesrath in seiner Sitzung vom 21. Januar 1897 beschlossen, 
daß für den Bezirk der land= und forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft des Großherzog-= 
thums Hessen neben dem seitherigen Schiedsgericht in Darmstadt ein zweites Schiedsgericht 
zu errichten und die Bestimmung des örtlichen Bezirkes dieses Schiedsgerichts sowie des 
Zeitpunktes, an welchem es in Wirksamkeit tritt, der Großherzoglich hessischen Regierung zu 
überlassen ist. 
Berlin, den 4. Februar 1897. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: v. Woedtke. 
 
	        
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