Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1897. (25)

— 75 — 
II. Abschnitt. 
Geschäftsordnung für den Disziplinarhof. 
20. 
Die Bestimmungen des ersten Abschnitts sinden mit folgenden Abweichungen auf den Geschäfts- 
gang bei dem Disziplinarhof entsprechende Anwendung. « 
1.Zu§.5. 
Die Reihenfolge, in welcher die in richterlicher Stellung stehenden, bezw. die nicht in richter- 
licher Stellung stehenden stellvertretenden Mitglieder einzuberufen sind, wird durch ihr Dienstalter bestimmt 
und zwar in der Art, daß im ersten Falle der ältere, im folgenden der jüngere einzutreten hat. 
2. Zu §. 11. 
Der Disziplinarhof erläßt seine Entscheidungen unter dem Namen: 
„Kaiserlicher Disziplinarhof für die Schutzgebiete“. 
3. Zu F§. 13. 
Der Disziplinarhof führt zwei Siegel (ein großes und ein kleines Siegel). Das größere Siegel 
wird nur bei den Ausfertigungen der Endentscheidungen (5§. 13) gebraucht. 
  
  
Der vorstehenden Geschäfts-Ordnung der Disziplinarbehörden für die Schutzgebiete wird gemäß 
Artikel 9 der Kaiserlichen Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse der Landesbeamten in den deutschen 
Schutzgebieten, vom 9. August 1896 hierdurch die Bestätigung ertheilt. 
Berlin, den 3. März 1897. 
Der Reichskanzler: 
Fürst zu Hohenlohe. 
  
3. Justi z-Wesen. 
  
Das Verzeichniß derjenigen Behörden (Kassen), an welche nach der vom Bundesrath unter dem 
23. April 1880 beschlossenen Anweisung Ersuchen um Einziehung von Gerichtskosten zu richten sind 
(Central-Blatt für das Deutsche Reich von 1885 S. 79 ff.), erleidet in Folge der Errichtung eines Amts- 
gerichts in Hayingen sowie der anderweiten amtlichen Bezeichnung der bisherigen Enregistrements- 
Einnehmereien in Elsaß-Lothringen folgende Aenderungen: 
Seite 99 ist hinter den das Amtsgericht in Havelberg betreffenden Angaben einzuschalten: 
  
  
  
  
  
  
Für den Bezirk des In Gehört zum Betreffende Kasse resp. 
Amtsgerichts dem Staate Landgericht Oberlandesgericht Behörde 
Hayingen. Elsaß= Metz. Colmar. Kaiserl. Verkehrssteueramt 
Lothringen. Hayingen. 
  
  
  
Ferner ist in der letzten Spalte dieses Verzeichnisses bei sämmtlichen auf elsaß-lothringische 
Amtsgerichte bezüglichen Stellen die Bezeichnung „Enregistrements-Einnehmerei“ durch die Bezeichnung 
„Kaiserl. Verkehrssteueramt“ zu ersetzen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.