Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1898. (26)

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Tentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben
im

Reichsamt  des  Innern.

 

Zu  beziehen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.

 

 

 

XXVI.  Jahrgang.  Berlin,  Freitag,  den  4.  März  1898.  Nr 9.

 

 

 

 

 

 

 

 

Inhalt:  1.  Konsulat-Wesen:  Ermächtigung  zur  Vor-  2.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
nahme  von  Civilstands-Akten  —  Todesfall  Seite  135  Reichsgebiete  136

 

1.  Konsulat  -  Wesen.

Dem  Kanzler-Dragoman  a.  i.  bei  dem  Kaiserlichen  Konsulat  in  Beirut,  Dulheuer,  ist  auf Grund  des
§.  1  des  Gesetzes  vom  4.  Mai  1870  in  Verbindung  mit  §.  85  des  Gesetzes  vom  6.  Februar  1875  die
Ermächtigung  ertheilt  worden,  in  Vertretung  des  Kaiserlichen  Konsuls  bürgerlich  gültige  Eheschließungen
von  Reichsangehörigen  und  Schutzgenossen,  mit  Einschluß  der  unter  deutschem  Schutze  lebenden  Schweizer,
vorzunehmen  und  die  Geburten,  Heirathen  und  Sterbefälle  von  solchen  zu  beurkunden.

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Der  Kaiserliche  Konsul  F.  H.  Feddersen  in  Hammerfest  ist  gestorben.