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Central Blatt für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben im
Reichsamt des Innern.
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Zu beziehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen.
XXVI. Jahrgang. Berlin, Montag, den 21. März 1898. Nr 12.
Inhalt: Handels- und Gewerbe-Wesen: Entwürfe von Musterstatuten für freie Innungen Seite 156; — für Zwangs-
innungen Seite 171; — sowie das Muster für einen Innungsbeschluß, betreffend die Regelung des Lehrlingswesens
Seite 188.
Handels- und Gewerbe-Wesen.
Um eine Anleitung zur Aufstellung von Innungsstatuten und von Innungsbeschlüssen zur Regelung des
Lehrlingswesens nach dem Gesetze, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, vom 26. Juli 1897
(Reichs-Gesetzbl. S. 663) zu geben, hat der Bundesrath beschlossen, die nachstehenden Entwürfe
1. des Statuts einer freien Innung,
2. des Statuts einer Zwangsinnung,
3. eines Beschlusses der Innungsversammlung, betreffend Vorschriften zur Regelung des Lehr-
lingswesens,
nebst Erläuterungen und Vorbemerkungen zu veröffentlichen.
Berlin, den 19. März 1898.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Graf v. Posadowsky.