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Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Bu beitiehen durch alle Postanstalten und SZuchhandlungen.
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XXVI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 3. Juni 1898. 9 23.
nhalt: 1. lat-Wesen: E ; — Enil 4. Militär-Wesen: Dritter Nachtrag zu dem Gesammt-
Inh Konsulat-Wes rnennung zuklassung Verseichnift der den Mülitäranwärtern in den Bundes-
.. ten vorbehaltenen Stelllen . 289
2. Kolonial-Wesen: Regelung der Rechtsverhältnisse und agt · . .
die Ausübung der Gerichtsbarkeit in Kiautschon: — 5. Joll, und Stener-Wesen: Neue Fassung der An-
merkung 4 zu dem Artikel „Oele“ des amtlichen Waaren-
Ermächtigung zur Vornahme von Civilstands= Akten verzeichnisses zum Zolltarif — Ergänzung der Anlage A
seitens des richterlichen Beamten in Kiautschon;:; —
desgl. seitens des Civilkommissars daselbst 285 um Schisbau- Negulatio“ (Bollfreiheit der Schifbau
3. Auswanderungs-Wesen: Ertheilung der Erlaubniß zur 6. Polizei. Wesen: Ausweifung von Ausländern aus dem
Beförderung von Auswandetren 288 Reichsgebletetteee 292
1. Kon sulat Wesen.
Seine Moajestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Agenten des Londoner Schiffs-Klassifikations.
Versicherungs-Instituts von Lloyds in Maheé, James Henry Brooks zum Konsul in Mahé (Seychellen)
zu ernennen geruht.
Dem bisherigen Kaiserlichen Konsul in Aleppo, Joh. Jac. Zollinger, ist die erbetene Entlassung aus
dem Reichsdienst ertheilt worden.
2. Kolonial = Wesen.
Regelung
der Rechtsverhältnisse und die Ausübung der Gerichtsbarkeit in Kiautschon.
Zur Ausführung der Vorschristen der Kaiserlichen Verordnung vom 27. April 1898 (Reichs-
Gesetzbl. S. 173), betreffend die Rechtsverhältnisse in Kiautschou, wird auf Grund des §. 11 des Gesetzes,
betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete (Reichs-Gesetzbl. 1888 S. 75), Folgendes bestimmt:
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