Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1898. (26)

Bezeichnung 
der 
Eisenbahn. 
50 
Bezeichnung 
der Siellen, welche vorzugs- 
weise mit Militäranwärtern 
zu besetzen sind. 
  
—— —. — — 
Altersgrenze, 
bis zu welcher 
Militär- 
anwärter 
berücksichtigt 
werden 
müssen. 
  
  
  
Bezeichnung der Behörde, 
an welche die Vewerbungen 
zu richten sind, soweit nicht 
in den Vakanzanmeldungen 
andere Anstellungsbehörden 
ausdrücklich bezeichnet 
werden. 
Bemerkungen. 
  
  
X. Derzogthhum Braunschweig. 
1. Braunschweigische 
bahn. 
Landeseisen- 
2. Gernrode-Harzgeroder Eisenbahn 
(braunschweigischer Theil). 
  
Büreaudiätare, Kanzlisten, 
Stationsassistenten, Tele- 
graphisten, Büreauboten, 
Portiers, Nachtwächter, 
Bremser und Schmierer, 
Schaffner, Rangirer und 
Koppler, Magazin= und 
Materialienaufseher, Billet- 
drucker., Bahnwärter, 
Weichenwärter. 
Subaltern. und Unterbeamte. 
  
10 Jahre. 
40 
  
Direktion der Braunschwei- 
gischen Landeseisenbahn- 
gesellschaft zu Braun- 
schweig. 
Vorstand der Gernrode-Harz- 
geroder Eisenbahngesellschaf 
zu Ballenstedt. 
  
Die nach beendeter 
Probedlenstzeit in 
nebenstehenden 
unteren Stellen 
etatsmäßig ange- 
stellten MBullitgr. 
anwärter haben 
bei genügender 
Befähigung bezw. 
nach Ablegung 
der vorschrifts- 
mäßigen Prüfung 
gleich den Civil- 
anwärtern An- 
recht zum Auf- 
rücken in höhere 
Dienststellen, und 
Büreau- 
dienste: als 
Registrator, Be- 
triebssekretär 2c., 
im Stations-. 
dienste: als. 
Stationsver- 
walter, Sta- 
tionsinspektor, 
im Fahr- 
dienste: als 
Zugführer und 
Packmeister. 
Bei der Besetzung 
sind die für den 
preußischen. 
Staatseisenbahn- 
dienst in dieser 
Geziehung, ins- 
besondere bezüg- 
lich der Ermitie- 
lung der Militär- 
anwärter gültigen 
Vorschriften zur 
Anwendung zu 
bringen. Bei Be- 
setzung der unteren 
Beamktenstellen des 
stationären 
Dienstes inner- 
halb des braun- 
schweigischen Ge- 
biets soll bei soust 
gleicher Besähi- 
gung auf die Be- 
werbungen 
braunschwei- 
vischer Staats- 
angehöriger be.- 
sondere Rücksicht 
genommen wer- 
den.
	        
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