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Ferner wird das durch Bekanntmachung vom 19. September 1894 (Central-Blatt S. 415) ver-
öffentlichte Verzeichniß der für Bewerbungen um Stellen der Marineverwaltung zuständigen Behörden
an den betreffenden Stellen in nachstehender Weise ergänzt:
Nummer
des Bezeichnung Bezeichnung
F ern der Behörden, bei welchen die der Behörden, an welche die An- Bemerkungen.
nisses, Stellen vorhanden sind. meldungen zu richten sind.
Anlage D.
Marineverwaltung.)
Die Gesuche um Anstellung bei allen nacksichend nicht besonders aufgeführten Behörden sind an die
betreffende Behörde selbst zu richten.
2c. 2c.
Garnisonverwaltungen 2c.
rc. 2c.
Garnisontodtengräber.
Artilleriedepot zu Friedrichsort:
III. Untermaschinist. Marinedepot-Inspektion zu
Wilhelmshaven.
Bekleidungsämter zu Kiel und
Wilhelmshaven:
III. -Rendanten, Der Vorstand des betreffenden
WKontroleure, Bekleidungsamts zu Kiel oder
Assistenten. Wilhelmshaven.
Verpflegungsämter zu Kiel und
Wilhelmshaven:
J. Magazinaufseher, Die betreffende Stations-Inten-
III. 2Rendanten, dantur zu Kiel oder Wilhelms-
Kontroleure, haven.
Assistenten.
2c. 2c.
Berlin, den 7. Januar 1898.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Graf v. Posadowsky.
*) Die mit einem 2x bezeichneten Stellen sind solche, bei welchen Unteroffiziere der Marine vor Unteroffizieren
des Landheeres zu berücksichtigen sind.