Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1898. (26)

d) Thermometer 
für gewerbliche 
Zwecke. 
e)Thermometer 
für ärztliche 
Zwecke. 
Thermometer 
für häuslichen 
Gebrauch. 
— 80 — 
2. Siedethermometer für Höhenbestimmungen dürfen sowohl nach Graden C, wie nach 
Millimetern der Spannung des Wasserdampfs unter verschiedenen Drucken getheilt sein und das 
Intervall von + 70 bis 102° C umfassen, auch eine Hülfstheilung in der Nähe des Nullpunkts 
haben. Um bei längerem Gebrauche dieser Thermometer auf Forschungsreisen nachträgliche Stand- 
änderungen möglichst auszuschließen, ist es nothwendig, daß die Instrumente vor ihrer Einreichung 
einem künstlichen Alterungsverfahren unterworfen werden (vergl. S. 4). 
Die Prüfung geschieht wenigstens von 4 zu 4° oder bei Millimetertheilung wenigstens von 
50 zu 50 mm. Die Fehler dürfen 0,1½% C bezw. 3 mm nicht überschreiten. Ist eine Hülfs- 
theilung bei O“ vorhanden, so wird die Depression des Eispunkts nach halbstündiger Erwärmung 
des Thermometers auf 100° bestimmt; sie darf nicht mehr als O,1% C betragen. Ist jedoch eine 
“ Hülfstheilung nicht vorhanden, so wird die Depression eines der untersten Punkte der Skale 
estimmt. 
S. 14. 
Die Prüfung dieser sehr verschiedenartig gestalteten Thermometer, welche zum Theil unge- 
wöhnlich große Dimensionen haben, wird nur insoweit übernommen, als es die vorhandenen 
Prüfungseinrichtungen zulassen. 
Für diese Thermometer gelten die doppelten Beträge der im §. 12 aufgeführten Fehlergrenzen. 
Thermometer aus nachwirkungsfreiem Glase bis 100° C, deren Fehler überall weniger 
als 0,05° C betragen, können als „sehlerfrei“ bezeichnet werden. Die Anzahl der zu prüfenden 
Skalenstellen wird nach den in demselben Paragraphen angegebenen Bestimmungen festgesetzt, soweit 
nicht Thermometer von ungewöhnlicher Länge in Frage kommen. 
Bei langen Fabrikthermometern muß die Verbindungskapillare zwischen Gefäß und Skale 
so fein gewählt werden, daß die Angaben des Thermometers durch die Temperatur des Halses, 
im Verhältniß zu der bei diesen Instrumenten erforderlichen Genauigkeit, nicht merklich beeinflußt 
werden. Wird die Prüfung in höheren Temperaturen verlangt, so sind Fabrikthermometer, welche 
mit einem längeren Halse versehen sind, dessen Inhalt nicht auf andere Weise zuverlässig bestimmt 
werden kann, vor der Füllung unter Druck zur Feststellung des Inhalts der Verbindungskapillare 
einzureichen. 
S. 15. 
Die Skale ärztlicher Thermometer soll im Allgemeinen Temperaturen von 36 bis 42° C 
umfassen und in 1/10° C getheilt sein. Die Länge eines Grades darf nicht weniger als 
3,5 mm betragen. 
Aerztliche Einschlußthermometer sollen oben zugeschmolzen sein; doch werden bis zum 
1. April 1899 auch noch oben zugesiegelte Thermometer zugelassen. Erstere sind mit einer Strich- 
marke bei 38°, letztere außerdem mit einer zweiten bei 41°7 zu versehen. 
Die Prüfung findet mindestens an 3 Skalenstellen statt. Bei einem Skalenumfang von 
mehr als 10° wird für je 3° noch eine Skalenstelle mehr geprüft. 
Die Fehler dürsen 0,1° C nicht überschreiten; ärztlichen Thermometern aus nachwirkungs- 
freiem Glase wird, wenn die Fehler an allen geprüften Skalenstellen weniger als 0,05°% C betragen, 
die Bezeichnung „fehlerfrei“ aufgeätzt und ein entsprechender Prüfungsschein beigegeben. Auf be- 
sonderen Wunsch kann dies jedoch unterbleiben. 
Maximumthermometer, welche auf der Skale als „Minutenthermometer" bezeichnet sind, 
sollen die Temperatur eines Wasserbades von 40° in längstens 1 Minute annehmen. Diese 
Thermometer erhalten besondere Prüfungsbescheinigungen, in denen über die größere Empfindlichkeit 
nähere Angaben enthalten sind. 
Thermometer mit der Ausschrift „Sekundenthermometer" sind unzulässig. 
Zeigerthermometer nach Immisch oder ähnliche Thermometer werden zur Prüfung zugelassen 
unter sinngemäßer Anwendung der für die übrigen ärzilichen Thermometer gültigen Vorschriften. 
Aerztliche Thermometer mit Theilung nach Fahrenheit können, in Rücksicht auf den Export, 
zur Prüfung zugelassen werden. 
S. 16. 
Die Prüfung der Thermometer für häuslichen Gebrauch wird ausschließlich von der Groß- 
herzoglich sächsischen Prüfungsanstalt für Glasinstrumente in Ilmenau ausgeführt.
	        
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