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Diese Thermometer dienen zur Messung der Lufttemperatur im Zimmer und im Freien,
der Temperatur von Bädern u. s. w. «
Die Skalentheilung der Zimmerthermometer soll sich nicht über die Temperaturgrenzen
— 10° und + 50 C, die der Fensterthermometer nicht über — 40° und + 60° C, die der
Weingeist= 2c. Thermometer nicht über — 60° und 4 60 C erstrecken.
Die Thermometer für häuslichen Gebrauch dürfen außerhalb der Skale Angaben haben,
welche geeignet sind, die Umrechnung der Grade der geprüften Skale in die Grade einer anderen
Skale zu erleichtern.
Die Eintheilung der Fensterthermometer mit freiliegenden Skalen soll dauerhaft und
witterungsbeständig ausgeführt, und das Thermometerrohr soll sicher und unverrückbar, jedoch
abnehmbar, an der Skale befestigt sein. .
Die Thermometer werden an drei Skalenstellen von 20° zu 20° geprüft, wenn die Länge
von 10°% nicht mehr als 50 mm beträgt. Bei großem Skalenumfang (über 60 5) oder zu bedeutender
Gradlänge wird die Anzahl der zu prüfenden Skalenstellen entsprechend vermehrt.
Die Fehler sollen
in Temperaturen über O? 1/4. C,
- - unter 0d? ½ =
nicht übersteigen; sie werden im Allgemeinen bei den gewöhnlichen Quecksilber= oder Weingeist= 2c.
Thermometern auf Zehntelgrade abgerundet.
Thermometer aus nachwirkungsfreiem Glase, deren Fehler überall weniger als 0.1°
betragen, können als „fehlerfrei“ gekennzeichnet werden.
Die Thermometer nach Six und solche Thermometer, welche in einer Röhre 2 Flüssigkeiten
enthalten und mit zwei Skalen versehen sind, sollen an beiden Skalen mindestens bis auf ¼4 C
übereinstimmend anzeigen.
Die Abrundung der Fehlerangabe erfolgt auf Fünftel-Grade.
IV. Prüfungsbescheinigung, Gebühren und Abfertigungsfristen.
17.
Thermometer, welche mit Prüfungesch inen versehen werden, erhalten als Kennzeichen der
vollzogenen Prüfung seitens der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt «
den Reichsadler und PTR,
seitens der Großherzoglich sächsischen Prüfungs-Anstalt zu Ilmenau
den Reichsadler und G8s.
Außerdem erhalten sie eine lausende Nummer, mit welcher alle eingereichten Instrumente,
mit Ausnahme unzulässig befundener ärztlicher Thermometer, versehen werden.
Bei den im §. 1 unter u, b, (. 4 aufgeführten Thermometern wird außerdem noch die
Jahreszahl hinzugefügt.
Die Prüfungsscheine enthalten neben der Angabe der thermometrischen Fehler erforder-
lichenfalls auch Mittheilungen über die Art und Verwendung der betreffenden Thermometer.
Die Abrundung der durch die Prüfung ermittelten thermometrischen Fehler richtet sich nach
der Art der Eintheilung und nach dem Ergebnisse der Prüfung, sofern nicht für die einzelnen Klassen
von Thermometern ein besonderes Verfahren in den vorstehenden Bestimmungen vorgeschrieben ist.
Die ermittelten Fehler werden in der Regel auf ganz eintauchenden Flüssigkeitsfaden und
auf vertikale Lage des Thermometers bezogen.
Bedingt der Gebrauch der Thermometer dagegen, daß der Flüssigkeitsfaden aus dem Raume
herausragt, dessen Temperatur gemessen werden soll, so muß bei der Einreichung angegeben werden,
wie tief das Thermometer in das Temperaturbad eintaucht, und welche mittlere Temperatur für
den herausragenden Faden angenommen werden kann.
8. 18.
1. Haupt-Normalthermometer durch Kalibrirung von 10 zu 10° zwischen
"0 undd 100 0lllllllllll....
20,00 4
*7 Die in nachstehendem Paragraphen angegebenen Prüfungsgebühren werden entsprechend dem Mehr-
aufwand an Zeit und Material erhöht, wenn die Prüfung und Ablesung der Thermometer in Folge ihrer
Konstruktion erschwert ist.
13
Prüfungs.
bescheinigung.
Prüfungs=
gebühren.“