— 140 —
Fünfter Nachtrag
zu
dem Gesammtverzeichnisse der den Militäranwärtern in den Bundesstaaten
vorbehaltenen Stellen.
Anmerkungen: 1. Die in den Verzeichnissen aufgeführten Stellen sind den Militäranwärtern ausschließlich vorbealten,
sofern bei den einzelnen etwas anderes nicht ausdrücklich bemerkt ist.
2. Diejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber denselben nur im Wege des Aufrückens
oder der Beförderung zugängig sind, sind mit einem * bezeichnet.
Bezeichnung der Stellen.
bei den Angabe für Militär.
anwärter nicht ausschlieslich
bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden an belche de
Bewerbungen zu richten sind
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die Anstellung
gewünscht wird.
Bemerkungen.
I. Königreich Preußen.
IV. Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Unter Ziffer 2:
Allgemeine Bauwerwaltung
(Central-Blatt 1895, S. 402/3)
ist statt:
Magazinverwalter und Hafenbauschreiber
zu setzen:
Magazinverwalter, Hafenbau= und Materialienschreiber.
Die Worte
„am Oberländischen Kanal“ hinter „Maschinenführer“
sind zu streichen,
ebenso bei der Ruhrschiffahrts-- und Ruhrhafenverwaltung
die Stellen der Schleusenmeister.