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3. Zoll= und Steuer--Wesen.
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Im Königreiche Preußen.
Auf der Insel Wilhelmsburg ist eine dem Hauptzollamte zu Harburg angegliederte Zoll-
abferltigungsstelle errichtet worden, welche die Bezeichnung „Hauptzollamt Harburg, Zollabfertigungsstelle
auf der Insel Wilhelmsburg"“ führt, und der die sämmtlichen Abfertigungsbesugnisse des Hauptzollamts
Harburg beigelegt worden sind. Die frühere zur zollamtlichen Abfertigung des Verkehrs der G. Plange'schen
Dampfmühle bestimmte Zollabfertigungsstelle auf der genannten Insel ist ausgehoben worden.
Im Bezirke des Hauptsteueramts zu Trier ist das Steueramt ! zu Bernkastel nach Neu-Cues
verlegt worden.
Auf dem Salzwerke der Gewerkschaft Burbach bei Beendorf im Bezirke des Hauptsteueramts zu
Halberstadt ist ein Salzsteueramt 1 errichtet worden.
Umgewandelt sind: Die Steuerämter I zu Herborn im Bezirke des Hauptsteueramts zu Marburg
und zu Lützen im Bezirke des Hauptsteueramts zu Naumburg a. S. in Steuerämter II und das Neben-
zollamt II zu Glanerbrücke im Bezirke des Hauptzollamts zu Vreden in ein Nebenzollamt I.
Es ist ertheilt worden:
Dem Steueramt I zu Jülich im Bezirke des Hauptsteueramts zu Düren die Besugniß zur Er-
ledigung von Begleitscheinen ll,
der Uebergangsstelle Alten gronau im Bezirke des Hauplsteueramts zu Hanau die Befugniß
zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen über Bier,
dem Hauptsteueramte zu Crefeld sowie dem Hauptsteueramte zu Cassel und dessen Abfertigungs-
stelle am Bahnhofe daselbst die Befugniß zur Abfertigung der mit dem Anspruch auf Abgabenvergütung
zur Ausfuhr angemeldeten Kakaowaaren und
dem Hauptsteueramte zu Brandenburg a. H. die Befugniß zur Ausfertigung von Begleit-
scheinen ! über die von der Berliner Blechemballage-Fabrik Gerson auszuführenden Weißblechfabrikate.
Im Königreiche Bayern.
Der Zollexpositur des Hauptzollamts Lindau in Weiler ist die Besugniß zur Abfertigung von
Waaren der Tarifnummern 22a und 22b zu anderen als den höchsten Zollsätzen dieser Nummern bei-
gelegt worden.
Im Königreiche Sachsen.
Das Untersteueramt zu Geithain ist von dem Bezirke des Hauptzollamts zu Grimma abgezweigt
und dem Hauptzollamte Leipzig II unterstellt worden.
Im Königreiche Württemberg.
Die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen über Branntwein sowie
zur Erhebung der Uebergangsabgabe vom Branntwein ist auf die württembergischen Zollstellen ein-
geschränkt und die bisher anderen Aemtern (Kameral-, Grenz= und Orts-Steuerämtern) zugekommene
gedachte Befugniß aufgehoben worden.
Im Großherzogthume Baden.
Der Steuer-Einnehmerei zu Villingen im Bezirke des gleichnamigen Finanzamts ist die Er-
mächtigung zur Abfertigung der unter Eisenbahnwagen-Plombenverschluß eingehenden übergangssteuer-
pflichtigen Biersendungen ertheilt worden.
Im Gebbiete der freien und Hansestadt Hamburg.
Der Zollabfertigungsstelle Vorsetzen des Hauptzollamts Kehrwieder ist die Befugniß zur Ab-
fertigung von Waaren der Tarifnummern 22a, b, f, g 1, 82 und Anmerkung zu f und g sowie der
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