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2. Milit är. Wesen.
Nachtrags-Verzeichniß
derjeuigen Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeuguissen über die
Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
(Vergl. Bekanntmachung vom 25. Juni 1900, Central-Blatt S. 417.)
Bemerkung:
Die mil 1 bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
Geffentliche Lehranstalten.
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur
Darlegung der Befähigung genügt.
a. Gymnasien.
Königreich Preußen.
Höchst a. Main: Gymnasium (verbunden mit Real-Progymnasium) — bisher: Progymnasium (verbunden
mit Real-Progymnasium), unter C. a. I des Hauptverzeichnisses.
Fürsteuthum Lippe.
Deimold: Gymnasium Leopoldinum (verbunden mit Realschule) bisher: Gymnasium Leopoldinum
(verbunden mit Real-Progymnasium).
c. Ober-Realschulen.
Königreich Württemberg.
Stuttgart: 1 Wilhelms-Realschule (bisher unter B. c. 1 des Hauptverzeichnisses).
Großherzogthum Baden.
Karlsruhe: 1Ober-Realschule (bisher: Realschule, unter B. c. II des Hauptverzeichnisses).
Freie und Hansestadt Hamburg.
Hamburg: LOber-Realschule vor dem Holstenthore (bisher: Realschule vor dem Holstenthor, unter
C. c. XVI des Hauptverzeichnisses).
C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Entlassungsprüfung zur Darlegung der
Befähigung gefordert wird.
u. Progymnasien.
Großherzogthum Hessen.
Bingen: Progymnasium (verbunden mit Realschule).
Anmerk. Die bisherige zeitliche Beschränkung ist aufgehoben
Freie und Hansestadt Hamburg.
Bergedorf: Progymnasial-Abtheilung der Hansaschule (verbunden mit Realschule).
Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft bis zum Ostertermin 1900.
b. Real-Progymnasien.
Königreich Preußen.
Höôchst a. Main: Real-Progymnasium (verbunden mit Gymnasium) — bisher: Real-Progymnasium (ver-
bunden mit Progymnasium).