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Tabelle V.
Wahlkreise.
Termin: 1. Juli 1902. Die Tabelle hat die Bevölkerung der einzelnen Wahlkreise nach dem
Stande vom 1. Dezember 1900 mit Unterscheidung von Evangelischen (Protestantischen), Römisch-
Katholischen und der Uebrigen nachzuweisen.
Tabelle VI.
Kirchliche Bezirke.
Termin: 1. Oktober 1902.
1. Katholische Bisthümer mit Angabe ihrer Zusammensetzung aus politischen Bezirken und der
gesammten römisch-katholischen Einwohnerzahl. (Dazu sind nur zu rechnen diejenigen
Personen, die sich mit „katholisch“ oder „römisch-katholisch“ bezeichnet haben.)
2. Entsprechende evangelisch-kirchliche Eintheilungen mit Angabe ihrer Zusammensetzung aus
politischen Bezirken und der gesammten evangelischen Einwohnerzahl, welche der betreffenden
Kirche (Landeskirche) zuzurechnen ist.
In jedem Bundesstaat ist zu bestimmen, aus welchen Bezeichnungen die Hugehorigten zu der
betreffenden Kirche zu erkennen ist. Wenn Bezirke über die Landesgrenze hinausreichen, so soll dies in
Anmerkung mitgetheilt werden.
Tabelle VII.
Kleinere Verwaltungsbezirke.
Termin: 1. Juli 1902. Die Tabelle ist aufzustellen nach preußischen Kreisen, bayerischen Bezirks-
ämtern, sächsischen Amtshauptmannschaften, württembergischen Oberämtern und entsprechenden Bezirken der
anderen Staaten (vergl. Vierteljahrshefte zur Statistik des Deutschen Reichs, Jahrgang 1897, IV. S. 175 ff.).
Die Kreise 2c. sind nach ihrer Zugehörigkeit zu den größeren Verwallungsbezirken geordnet auf-
zuführen; von jedem ist nachzuweisen die Fläche (in Quadratkilometern auf 2 Dezimalen nach den neuesten
Feststellungen; vergl. Tabelle II Ziffer 1) und die ortsanwesende Bevölkerung in folgender Unterscheidung:
a) Männlich, b) Weiblich. c) Zusammen.
unter 12 Jahre alt
12 bis unter 14 Jahre alt.
14 bis unter 18 Jahre alt
18 Jahre und darüber alt
Gesammtbevölkerung ..
darunter altive Militärpersonen
davon unter 18 Jahre alt