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Tabelle XI.
Staatsangehörigkeit.
Termin: 1. Januar 1902. Die Tabelle ist in folgender territorialen Eintheilung aufzustellen:
Preußen: Provinzen; Bayern rechts des Rheins, Pfalz; die anderen Staaten im Ganzen. Sie
soll getrennt nach dem Geschlechte nachweisen:
1.
Deutsche Staatsangehörige (einschließlich derer aus deutschen Schutzgebieten).
Sodann Ausländer und zwar staatsangehörig in:
Rußland (Europa und Asien).
. Oesterreich (einschließlich Bosnien und Herzegowina).
. Ungarn (einschließlich Kroatien).
Schweiz.
Italien (und S. Marino) nebst Kolonien.
mFrankreich (und Monaco) nebst Algier, Tunis und Kolonien.
Spanien (und Andorra) nebst Kolonien.
Portugal (nebst Kolonien).
Luxemburg.
.Belgien.
Niederlande (nebst Kolonien).
Dänemark (nebst Kolonien).
Schweden.
Norwegen.
Großbritannien nebst Indien, Australien, Ceylon, Kanada und übrigen Kolonien.
Rumänien.
Serbien.
Bulgarien.
Montenegro.
Türkei (in Europa und Asien, ohne Tripolis und Egypten).
Griechenland.
l den Vereinigten Staaten von Amerika einschließlich Alaska, auch Hawaü, Cuba, Portorico
und Philippinen.
Mexico.
mittelamerikanischen Staaten einzeln.
Brasilien.
. anderen südamerikanischen Staaten einzeln.
Egypten.
. anderen nordafrikanischen Staaten (soweit nicht als Theile der europäischen Staaten bei
diesen) einzeln.
. Eihdgfrilanischen Staaten (soweit nicht als Theile der europäischen Staaten bei diesen) einzeln.
China.
.Japan.
anderen asiatischen Staaten (soweit nicht Theile von europäischen Staaten) einzeln.
Handeren bier nicht genannten Staaten einzeln.
. Summe
Staatsangehörigkeit unermittelt.
ortsanwesende Bevölkerung.
er Ausländer.
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