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Tabelle XII.
Muttersprache.)
Termin: 1. Juli 1902. Die Tabelle ist in folgender territorialen Eintheilung aufzustellen:
Preußen: Provinzen: Bayern rechts des Rheins, Pfalz; die anderen Staaten im Ganzen;
außerdem für die einzelnen Großstädte. Sie soll nachweisen, wie viel von der Gesammtbevölkerung als
Muttersprache
angegeben haben:
1. deutsch,
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deutsch und eine andere Sprache (mit Unterscheidung der anderen Sprachen entsprechend
diesem Muster),
polamüach,
riesisch,
dänisch oder norwegisch,
schwedisch,
englisch,
französisch,
wallonisch,
Hitalienisch,
spanisch,
portugiesisch,
polnisch,
masurisch,
kassubisch,
wendisch,
mährisch,
sschechisch
rrssisch,
. Iitauisch,
ungarisch,
eine andere Sprache.
Ausßerdem bei jeder der Sprachen 1 bis 22 in der Trennung nach dem Geschlecht anzugeben:
a) davon unter 14 Jahre alt,
hb) davon 14 Jahre und darüber alt.
Tabelle XIII.
Geburtsjahre.
Termin: 1. April 1902. Die Tabelle ist nach größeren Verwaltungsbezirken aufzustellen. Sie
soll die einzelnen Geburtsjahre unterscheiden und bei jedem die Personen jedes Geschlechts nachweisen.
Personen, deren Geburtsjahr nicht zu ermitteln ist, sind unter Berücksichtigung der sonst über sie
gemachten Angaben angemessen auf die einzelnen Geburtsjahre zu vertheilen.
1) Kinder unter 2 Jahren sind der Sprache des Haushaltungsvorstandes zuzuzählen.