Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

  
  
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Nach dem Bestande 
C. Die Art der Bodenbenutzung im gesammten Erhebungsbezirke im Sommer 
. . Bemerkungen. 
wurde ermittelt wie folgt: des Jahres 1900 
Hektar 
1. 2. 3. 
  
I. Acker= und Gartenländereien (wie unter B Summe Spalte 2) 
II. Wiesen (ausschließlich oder vorwiegend zu Heugewinn benutzt) 
III. Weiden (ausschließlich oder vorwiegend durch Weidegang 
benutzt) und Hutungen: 
và-) reiche Weiden, von im Durchschnitte der Hektar 
Jahre mindestens 15 d2 (zu 100 kg) 
Heuweidewerth oder mindestens 1 Kuh- 
weide auf das Hektar .... 
l))geringereWeidenundHutungen.......... 
Davon zur Aufforstung geeignet 
Hektar 
  
  
Summe der Weiden und Hutungen. 
IV. Weinberge (auch Weingärten): Hektar 
a) im Ertrage stehende . 
b) nicht im Ertrage stehende 
  
Summe der Weinberge (auch Weingärten) 
V. Forsten und Holzungen (zur Holzzucht benutzte Flächen 
einschließlich der Räumden und Blößen, aber ausschließlich 
der öffentlichen und privaten Parkanlagen und der Baum- 
schulen)) ... ..... 
Davon waren im Sommer des Aufnahmejahrs vor- 
übergehend zu landwirthschaftlicher Nutzung oder in 
Feldwaldwirthschaft (Haubergen) bestellt 
Hektar 
mit Getreide, Kartoffeln u. s. w. 
  
  
*) Alle innerhalb der Waldungen belegenen, dauernd als Acker oder Wiese benußten Blächen, gleichviel ob sie 
der Forstverwaltung unterstelli sind oder nicht, dem Waldbesitzer gehören oder nicht, kommen nicht bei Ziffer V, sondern 
als Kcer bei giser oder Wiese bei Zisser II in Ansatz. Entsprechend sind bei Ziffer Il die Flächen einzurechnene welche 
dauernd lediglich der Weidenutzung dienen. Dagegen sind der Weidenutßung dienende Näumden (d. h. weitläufig be- 
standene, mit nicht genügendem Holzbestande versegene Flächen, die noch nicht ein Drittel des bei voller Bestockung vor- 
handenen Bestandes aufweisen) und Blößen (nur zeitweilig nicht bestandene Waldflächen, bei denen aber die Holzzucht 
beabsichtigt wird) den Forsten und Hotzungen bei Ziffer V hinzuzurechnen. Letzteres gilt auch von denjenigen Blößen, 
welche vorübergehend als Acker oder Wiese benutzt werden. Oedländereien, Haideflächen 2c., deren Aufforstung zwar zweck- 
mäßig setn würde, aber noch nicht in Angriff genommen ist, sind den Forsien und Holzungen nicht hinzuzurechnen, sondern 
bei Zilfer VII in Ansatz zu bringen.
	        
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