Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

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Arten des Besittzstaudes ha 
  
SE 
Kronforsten. .. 
Staatsforsten 
Staatsantheilsforsten 
Gemeindeforsten . 
Stiftungsforsten 
Genossenforsten, und zwar: 
a) deutschrechtliche Waldgenossenschaften 
b) neuere Waldgenossenschaften 
7. Privatforsten, und zwar: 
aà) zu fideikommissarischen Gütern gehörige Forsten und Fideikommißforstern 
b) andere Privatforsten. ............... 
  
  
  
  
  
Zusammen. 
(Summe wie in An- 
Anweisung zur Ausfüllung der Tabelle. lage 1 unter C. V 
Besitzarten: 
Spalte 2.) 
  
Es gehören zur 
den Kronforsten: die landesherrlichen Kronfideikommiß-, Schatull= und landesherrlichen 
den Staatsforsten: die fiskalischen Domanial= und Kameral= u. s. w. Forsten, 
den Staatsantheilsforsten: die Forsten im gemeinschaftlichen Besitze des Fiskus und anderer 
den Gemeindeforsten: die Forsten der politischen Gemeinden beziehungsweise Gemeindever 
den Stiftungsforsten: die Forsten der Kirchen und Schulen, Kirchen= und Schulgemeinden, 
plden Genossenforsten, und zwar: 
  
a) den deutschrechtlichen Waldgenossenschaften: die Waldungen von Markgenossenschaften, 
genossenschaften, Gehöferschaften, ferner Interessentenforsten und Halben-Gebrauchs 
b) den neueren Waldgenossenschaften: die anderen gesetzlich gebildeten Genossenschaften, 
oder der Waldwirthschaft. 
Nicht zu den Genossenwaldungen gehören gemeinschaftliche Privatwaldungen, bei 
entstanden ist. 
den Privatforsten: die Forsten der Privaten, mit Einschluß der Standesherren, im freien 
forsten und die im Erbfall an den Mannesstamm gebundenen Forsten. 
Fläche: 
Für die Flächenangabe ist maßgebend der Besitzstand am 1. Juni 1900. 
Ertrag: 
1. Die Angaben sollen sich auf das letzte abgeschlossene Wirthschaftsjahr beziehen. 
hebungsformularen nachrichtlich zu vermerken. Auf Schätzung beruhende Angaben 
Waldbesitzer (Forst-Aussichtsorgane) Zahlen über den wirklichen Einschlag zu erlangen. 
2. Als Ertrag ist stets dasjenige Holzquantum einzutragen, welches von der ganzen 
ist die gesammte, der betreffenden Fläche entnommene Holzmenge, nicht nur der zum 
3. Der Holz-Ertrag aus der mit Eichenschälwald bestandenen Fläche ist in der Spalte
	        
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