Full text : Reichstag und Heer.

—  27  —

die  unglaubliche  Nichtkenntniß  aller  militärischen  Verhältnisse,  und
die  gänzlich  verkehrte  Anschauung  derselben  eine  wirkliche  oder  nur
fingirte  war.  Wir  vermuthen  letzteres,  da  wir  in  dem  ganzen
Verhalten  der  Sozialdemokraten  ein  wohldurchdachtes  System  erblicken.
  Der  Generalauditeur  Ittenbach  weigerte  sich  mit  Recht,
über  schon  gefällte  Erkenntnisse  mit  dem  Abgeordneten
Kunert  zu  debattiren,  sondern  betonte,  daß  man  aus  den  einzelnen,
den  Akten  entnommenen  Stücken  sich  kein  richtiges  Bild  von  dem
Gange  der  Untersuchungen  machen  könne.  Er  stellte  die  falschen
Angaben  Kunerts  nur  in  einem  Falle  richtig.  Nach  diesen
war  der  eingezogene  Reserveunteroffizier  Lexhut,  weil  er  einige
Nummern  einer  sozialdemokratischen  Zeitung  auf  dem  Kasernentisch
  hatte  liegen  lassen,  mit  6  Jahren  Festung  bestraft  worden.
In  Wahrheit  hatte  Sexhut  als  sozialdemokratischer  Agitator  in  der
Kaserne  Aufwiegelei  betrieben.
Die  anderen  vom  Abgeordneten  Kunert  angeführten  Fälle
halten  sich  auf  einem  ganz  ähnlichen  Niveau.
Ein  Soldat,  der  über  Zapfenstreich  ausgeblieben  war,  eine
„Mißhandlung  bei  der  Arretirung  abwehrte“,  erhielt  wegen  Beleidigung
  und  thätlichen  Angriffes  auf  einen  Vorgesetzten  5  Jahre

Gefängniß.  Hier  sind  also  zwei  schwere  und  ein  leichtes  militärisches

  Vergehen  festgestellt,  und  dafür  sollen,  in  Anbetracht
der  Nothwendigkeit  der  Aufrechterhaltung  strenger  Mannszucht,
5  Jahre  Gefängniß  zu  viel  sein!

Nachdem  nun  Generalauditeur  Ittenbach  am  21.  März  —
ohne  die  Mängel  des  Militärgerichtsverfahrens  in  Abrede  zu
stellen  —  die  strenge  Rechtlichkeit  der  Urtheile  der  Gerichte  dargethan
  hatte  —  da  erklärte  Abgeordneter  Kunert,  daß  er  nunmehr
bestimmt  behaupte,  die  Militärgerichte  mäßen  mit  zweierlei
Maß.
Eine  Rektifizirung  erfolgte  nicht.

Dagegen  wurde  Abgeordneter  Stadthagen  zur  Ordnung  gerufen,
  als  er  am  21.  März  von  einem  preußischen  Civilgericht
behauptete,  es  habe  einen  Angeklagten  verurtheilt,  weil  er  Sozialdemokrat
  sei.  —  Beiläufig  gesagt,  ist  die  Unwahrheit  der  Behauptung
  des  Abgeordneten  Stadthagen,  ein  Obmann  der  Geschworenen
  habe  ihm  gesagt,  die  Socialdemokraten  gehörten  Alle
ins  Zuchthaus,  also  sei  kein  Unrecht  geschehen,  bereits  erwiesen.

Die  schwersten  und  infamirendsten  Anschuldigungen  gegen  das
Offizier=  und  Unteroffizierkorps  vorzubringen,  war  dem  Abgeordneten
Bebel  vorbehalten.

Abgeordn.  Bebel.