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die unglaubliche Nichtkenntniß aller militärischen Verhältnisse, und
die gänzlich verkehrte Anschauung derselben eine wirkliche oder nur
fingirte war. Wir vermuthen letzteres, da wir in dem ganzen
Verhalten der Sozialdemokraten ein wohldurchdachtes System erblicken.
Der Generalauditeur Ittenbach weigerte sich mit Recht,
über schon gefällte Erkenntnisse mit dem Abgeordneten
Kunert zu debattiren, sondern betonte, daß man aus den einzelnen,
den Akten entnommenen Stücken sich kein richtiges Bild von dem
Gange der Untersuchungen machen könne. Er stellte die falschen
Angaben Kunerts nur in einem Falle richtig. Nach diesen
war der eingezogene Reserveunteroffizier Lexhut, weil er einige
Nummern einer sozialdemokratischen Zeitung auf dem Kasernentisch
hatte liegen lassen, mit 6 Jahren Festung bestraft worden.
In Wahrheit hatte Sexhut als sozialdemokratischer Agitator in der
Kaserne Aufwiegelei betrieben.
Die anderen vom Abgeordneten Kunert angeführten Fälle
halten sich auf einem ganz ähnlichen Niveau.
Ein Soldat, der über Zapfenstreich ausgeblieben war, eine
„Mißhandlung bei der Arretirung abwehrte“, erhielt wegen Beleidigung
und thätlichen Angriffes auf einen Vorgesetzten 5 Jahre
Gefängniß. Hier sind also zwei schwere und ein leichtes militärisches
Vergehen festgestellt, und dafür sollen, in Anbetracht
der Nothwendigkeit der Aufrechterhaltung strenger Mannszucht,
5 Jahre Gefängniß zu viel sein!
Nachdem nun Generalauditeur Ittenbach am 21. März —
ohne die Mängel des Militärgerichtsverfahrens in Abrede zu
stellen — die strenge Rechtlichkeit der Urtheile der Gerichte dargethan
hatte — da erklärte Abgeordneter Kunert, daß er nunmehr
bestimmt behaupte, die Militärgerichte mäßen mit zweierlei
Maß.
Eine Rektifizirung erfolgte nicht.
Dagegen wurde Abgeordneter Stadthagen zur Ordnung gerufen,
als er am 21. März von einem preußischen Civilgericht
behauptete, es habe einen Angeklagten verurtheilt, weil er Sozialdemokrat
sei. — Beiläufig gesagt, ist die Unwahrheit der Behauptung
des Abgeordneten Stadthagen, ein Obmann der Geschworenen
habe ihm gesagt, die Socialdemokraten gehörten Alle
ins Zuchthaus, also sei kein Unrecht geschehen, bereits erwiesen.
Die schwersten und infamirendsten Anschuldigungen gegen das
Offizier= und Unteroffizierkorps vorzubringen, war dem Abgeordneten
Bebel vorbehalten.
Abgeordn. Bebel.