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Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 26. April 1900 beschlossen, daß vom 1. Juli 1900 ab in
den für die Verzollung maßgebenden Tarasätzen die hierunter ersichtlich gemachten Aenderungen ein-
zutreten haben:
Tarasätze.
Tarasätze
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mer. J tarifs. bisher. künftig.
2. 3 1½ 4. 6.
1. 19b. JUnplattirter Bronzedraht. Fässer. 13 3
2. 25g 1. Ungeräucherter gesalzener Fässer aus weichem Holze mit 16 8
Schweineschinken. hölzernen Reifen.
3. 260. JParmesankäse. Kübel aus weichem Holze von9 und 13 9
50 kg und darüber.
4. 25402.Mühlenfabrikate aus Getreide Säcke. 2 1
und Hülsenfrüchten, mit
Ausnahme von Mehl aus
Getreide.
4a. Desgleichen. Umschließungen aus einfachem — 1
leichten Leinen oder aus
leichtem Baumwollenzeuge.
5. 41½c 3. Anderes Garn auf Spulen Kisten von mehr als 150 kg. 16 15
von Pappe.
Berlin, den 9. Mai 1900.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: v. Fischer.
Der Bundesrach hat in seiner Sitzung vom 3. Mai d. J. beschlossen, daß die Ziffer I1 5 des Beschlusses
vom 17. Mai 1871, betreffend die zollamtliche Behandlung des Gütertransports und der Waaren-
abfertigung auf dem Rhein und dessen konventionellen Nebenflüssen, abgeändert wird, wie folgt:
„Die unter Personalbegleitung oder unter Schiffsverschluß befindlichen Schiffe sollen am
Tage am Flaggenstock am Heck, eventuell unter der Nationalflagge, eine grüne Flagge führen,
deren Länge 1,60 m und deren Breite am oberen Ende (am Flaggenstock) 0,75 m, am unteren
Ende 0,80 m beträgt.
In der Dunkelheit sollen diese Schiffe durch eine ebenfalls am Flaggenstock am Heck,
1 bis 2 m über Bord, zu führende gewöhnliche Milchglaslaterne kenntlich gemacht werden.
Letztere Vorschrift wird bis auf Weiteres auf die am User oder in einem Hafen still-
liegenden Schiffe beschränkt.“
Berlin, den 15. Mai 1900.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: v. Fischer.