Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

3. 
Post. 
302 
und Telegraphen 
— — 
Zusammenstellung 
der 
= Wesern. 
Behörden, welche in den einzelnen Staaten des Reichs-Telegraphengebiets als untere und 
höhere Verwaltungsbehörden im Sinne der §8§. 7 und 8 sowie als Verwaltungsbehörden 
im Sinne des §. 13 Abs. 2 des Telegraphenwege-Gesetzes vom 18. Dezember 1899 
(Reichs-Gesetzbl. S. 705) anzusehen sind. 
  
  
  
— 
Untere 
  
  
Verwaltungsbehörden 
  
Staat Oöhere 
« Verwaltungsbehörden Verwaltungsbehörden. Jim Sinne des 8. 18 Abs. 2. 
Preußen. Die Landräthe; in den Stadt= Die Regierungs-Präsi- Die Regierungs-Präsidenten; 
kreisen die Gemeindevor= denten; 
stände; 
für Berlin der Polizei-Präsi= für Berlin der Ober-Präsi= für Berlin der Polizei-Präsi- 
dent. dent. dent. 
Sachsen. In den Städten, welche die Die Kreishauptmann- In den Städten, welche die 
Revidirle Städteordnung schasten. Nevidirte Städteordnung 
haben, die Stadräthe; wenn haben, die Stadträthe; wenn 
es sich in diesen Städten es sich in diesen Städten 
um Telegraphenleitungen an um Telegraphenleitungen an 
Staatsstraßen handelt, ferner Staatsstraßen handelt, ferner 
in allen übrigen Städten und in allen übrigen Städten 
in den Landgemeinden die und in den Landgemeinden 
Amtshauptmannschaften. die Amtshauptmannschasten. 
Baden. Die Bezirksämter. Die Bezirksräthe. Die Bezirksräthe. 
Hessen. Die Kreisämter. Die Provinzialausschüsse. Die Provinzialausschüsse. 
Mecklenburg= Die Ortsobrigkeit. Das Ministerium des Im Domanium: die Groß- 
Schwerin. Innern. herzoglichen Aemter; 
in der Ritterschaft: die ritter- 
schaftlichen Polizeiämter: 
in den Städten und deren 
Gebiet: die Magistrate. 
Sachsen- Die Bezirksdirektoren. Das Ministerial-Departe= Die Bezirksdirektoren. 
Weimar. ment des Innern des 
  
Staatsministeriums. 
  
 
	        
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