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2. Kon sulat Wesen.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen Konsul in Basel, charakterisinten
General-Konsul von Eckardt zum Gencral-Konsul in Zürich und den Wirklichen Legationsrath von Buri
zum Konsul in Basel zu ernennen geruht.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Wilhelm Eschborn, an Stelle
des verstorbeuen Konsuls Kedenburg, zum Konsul in Freelown (Sierra Leone) zu ernennen geruht.
Von dem Kaiserlichen Konsul in Curitiba (Brasilien) ist der Kaufmann Carl Luhm in Ponta Grossa
zum Konsular-Agenten daselbst bestellt worden.
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Calamata, Heinrich Zahn, ist auf Grund des S. 1 des
Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung
die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen
und die Geburlen, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem Vermeser des Kaiserlichen Konsulats in Rio de Janeiro, Vize-Konsul Freiherrn Ostman von
der Leye ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats
und die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen
von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beur-
kunden.
Dem mit der Vertretung des beurlaubten Kaiserlichen Konsuls in Casablanca betrauten Dragomanats=
Eleven Vassel ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit F. 85 des
Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amisbezirk des Konsulats in Casablanca und für die Dauer
der Vertretung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen
und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die
Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
3. Militär-Wesen.
An Stelle des Sanitätsralhs Dr. Scharlau zu New York ist dem praktischen Arzte Dr. Olto Kiliani
zu New York auf Grund des §. 42 Ziffer 2 der Wehrordnung die Ermächtigung ertheilt worden, Zeugnisse
der im §. 42 Ziffer 1a und b ebendaselbst bezeichneten Art über die Untauglichkeit oder bedingte
Tauglichkeit derlenigen mililärpflichtigen Deutschen auszustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt in den
Vereinigten Staaten von Amerika haben.
Berlin, den 18. Mai 1900.
Der Reichskanzler.
In Vertrelung: Graf v. Posadowsky.
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