Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

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3. Finanz-Wesen. 
Nachweisung verschiedener Einnahmen des Reichs für das Rechnungsjahr 1899.5 
  
  
  
  
  
  
Bezeichnung ( Einnahme fü Einnahme im — 
der as Rechnungsjahr des Vorjahrs 1899 
Einnahmen. 1899 mehr 
4 4 4 
Post= und Telegraphen-Verwaltung 373 633 901 349 150 754 24 483 147 
Reichseisenbahn-Verwaltug 86 894 759 80 134 235 6 760 524 
  
  
  
  
*) Die Nachweisung der Einnahme an Zöllen und Steuern ist verössentlicht im Central-Blatte für 1900 S. 808. 
  
4. Zoll= und Steuer = Wesen. 
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreiche Preußen. 
Das Steueramt ! zu Schönlanke im Bezirke des Hauptsteueramts zu Rogasen ist in ein 
Steueramt ll und das Steueramt II zu Zuin im Bezirke des Hauptzollamts zu Inowrazlaw in ein 
Steueramt 1 umgewandelt worden. 
Im Bezirke des Hauptsteueramts zu Nordhausen ist die Zuckerfabrik zu Heringen a. Helme, 
welche der Zuckersteuerstelle in Nordhausen zugetheilt war, eingegangen. 
Die Zollabfertigungsstelle am neuen Hafenbassin zu Neufahrwasser im Bezirke des Haupl- 
zollamts zu Danzig führt jetzt die Bezeichnung „Zollabfertigungsstelle im Freibezirk“. 
In Herne im Bezirke des Hauptsteueramts zu Bochum ist ein Steueramt 1 errichtet worden. 
Demselben ist die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II über zollpflichtige Waaren und 
inländisches Salz und von Versendungsscheinen II über inländischen Taback sowie zur Wiederanlegung 
des amtlichen Verschlusses bei Verschlußverletzungen im Eisenbahnverkehre (§. 96 des Vereinsgollgesetzes 
und §. 27 des Eisenbahn-Zollregulativs) beigelegt worden. 
Es ist ertheilt worden: 
dem Steueramt I zu Remscheid im Bezirke des Hauptsteueramts zu Elberfeld die Befugniß 
zur Ausfertigung von Zollbegleitscheinen I, zur Erledigung von Begleitscheinen 1 und II über zollpflichtige 
Waaren und inländisches Salz, zur Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs, 
zur Wiederanlegung des amtlichen Verschlusses bei Verschlußverletzungen (5. 96 des Vereinsgollgesetzes 
und §. 27 des Eisenbahn-Zollregulativs), zur Abfertigung von Wollenwaaren der Nummern 41 45 
und 41 d6 des Zolltarifs zu anderen als den höchsten Zollsätzen dieser Nummern, und zur Erhebung 
von Uebergangsabgaben sowie zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen, 
dem Steueramt I zu Gelsenkirchen im Bezirke des Hauptsteueramts zu Bochum die Befugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen I über das für den Seifenfabrikanten Fr. Schmidt daselbst eingehende 
Baumwollensamenöl, 
dem Steueramt I zu Oldesloe im Bezirke des Hauptsteueramts zu Wandsbek die Befugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen I über Südfrüchte und Honig, welche für das Norddeutsche Jams-
	        
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