— 393 —
Mufter 11.
Anmeldungsregister
des
Amts zu
über
die zu versteuernden oder mit dem Reichsstempel zu bedruckenden Werthpapiere 2c.
für das
Viertel des Rechnungsjahrs 19
Dieses Register enthält.. Blätter, welche von
einer mit dem Siegel des Unterzeichneten belegten Geführt von
Schnur durchzogen sind.
„„den. . 19 (Namen.
(Nameennn , í í , ....«.................. (Dienststellung)
(Dienststellung) . "............... .
kötschtiktenfürdkukbkhrauch.
l. Dieses Register umfaßt den Zeitraum eines Vierteljahrs und ist am Schlusse der ersten drei Viertel des Rechnungs-
jahrs gleichzeitig mit dem Heberegister für das 4. Vierteljahr jedoch am 31. März abzuschließen. Die Eintragungen
erfolgen das ganze Vierteliahr hindurch unter fortlaufender Nummer.
2. Alle bei dem Schlusse des Registers noch nicht erledigten Anmeldungen sind unter Beibehaltung der Nummern,
welche sie im alten Register erhalten haben, in das Anmeldungsregister für das folgende Vierteljahr zu übertragen.
Die Nichtigkeit der Uebertragung hat der Revisor (Kurator) der Stenerstelle zu bescheinigen. — Ist bei der Abgabe
einer Anmeldung voraushnbehen, daß die Absiempelung der dazu gehörigen Werthpapiere r2c. bis zum Abschlusse
des Negisters nicht beendet werden kann, so steht es der Steuerstelle frei, die Uebertragung der Anmeldung in
das Anmeldungsregister für das folgende Vierteljahr sofort zu bewirken. In diesem Falle genügt in Spalte 4
des alten Registers der Hinweis auf die Eintragung im Register für das folgende Vierteljahr.
3. In der Spalte 13 sind diejenigen Papiere nach Gattung, Nenn= und Beleihungswerth näher zu bezeichnen, welche
zur Sicherstellung der Steuer (Spalte 7) angenommen werden.
4. Nach dem Abschlusse wird das Anmeldun eregister mit dem Heberegister an die Direktiobehörde zur Prüfung
eingesandt, Als Beläge gehören dazu alle Anmeldungen, auf Grund deren eine Reichsstempelabgabe nicht
erhoben ist.
60“