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Döhlen (Hauptamtsbezirk Dresden II): die Befugniß zur Ausfertigung von Versendungsscheinen
1 und II über inländischen Taback, im Eisenbahnverkehre zu Aus= und Umladungen und zur Wieder-
anlegung des amtlichen Verschlusses bei Verschlußverletzungen sowie zur Abferligung von Taback zur
Ausfuhr mit dem Anspruch auf Steuervergütung;
Kötzschenbroda (Hauptamtsbezirk Dresden II): die nach Vorstehendem dem Untersteueramte zu
Döhlen beigelegten Befugnisse sowie die Ermächtigung zur Ausfuhrabfertigung von Branntweinfabrikaten
mit dem Anspruch auf Steuervergütung und zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen über Wein;
Frauenstein (Hauptamtsbezirk Freiberg): die Besugniß zur Erledigung von Versendungsscheinen II
über inländischen Taback und zur Erledigung von Zollbegleitscheinen II über unbearbeitete Tabackblätter
Nr. 25 v 1 d. Z.T.)
alzhden (Hauptamtsbezirk Freiberg): die nach Vorstehendem dem Untersteueramte Frauenstein
beigelegten Befugnisse und die Ermächtigung zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung
zur Ausfuhr angemeldeten Tabacks; *½
Zwenkau (Hauptamtsbezirk Leipzig II): die Befugniß zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen
über Bier, Branntwein, Wein und geschrotenes Malz und zur Erledigung von Uebergangsscheinen
über Bier;
Markranstädt (Hauptamtsbezirk Leipzig II): die nach Vorstehendem dem Untersteueramte Zwenkau
beigelegten Befugnisse die Ermächtigung zur Erledigung von Zollbegleitscheinen II über unbearbeitele
Tabackblätter sowie zur Erledigung von Begleitscheinen 1 über inländisches Salz und von Versendungs-
scheinen II über inländischen Taback; #
Mügeln (Hauptamtsbezirk Meißen): die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II über
inländisches Salz, zur Ausfertigung und Erledigung von Versendungsscheinen I und ll über inländischen
Taback, zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung zur Ausfuhr angemeldeten Tabacks,
zur Erledigung von Zollbegleitscheinen II über Taback sowie zur Ausfertigung und Erledigung von
Uebergangsscheinen über Bier, Branntwein, Wein und geschrotenes Malz:
Pausa (Hauptamtsbezirk Plauen): die Besugniß zur Ausfertigung von Versendungsscheinen I
und II über inländischen Taback und zur Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung zur
Ausfuhr angemeldeten Tabacks.
Zugleich ist den Steuerämtern Dahlen und Lommatzsch (Hauptamtsbezirk Meißen) die Be-
fugniß zur Erledigung von Begleitscheinen II über ausländischen Taback, von Versendungsscheinen I und II
über inländischen Taback und von Uebergangsscheinen über Bier, Branntwein, Wein und geschrotenes
Malz beigelegt worden.
Die Befugnisse der bisherigen Steuerrezeptur Hartenstein zur Erledigung von Begleitscheinen II
über inländisches Salz, zur Ausfertigung von Versendungsscheinen 1 und II über inländischen Taback
und zur Ausfuhrabfertigung von Taback mit dem Anspruch auf Steuervergütung sind auf das Unter-
steueramt Hartenstein nicht übertragen worden.
Dem Steueramte zu Wilthen im Bezirke des Hauptzollamts zu Bautzen ist die Ermächtigung
zur unbeschränkten Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I und II einschließlich der unter
Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheingüter ertheilt worden.
Im Königreiche Württemberg.
Im Bezirke des Kameralamts zu Neuffen sind zu Frickenhausen, Linsenhofen und Neuffen
Grenzsteuerämter errichtet und ist denselben die Befugniß zur Erledigung von Uebergangsscheinen über
Bier, Branntwein, Wein und geschrotenes Malz ertheilt worden.
Im Großherzogthume Baden.
Das Nebenzollamt II zu Grenzacherhorn im Bezirke des Hauptsteueramts zu Lörrach ist in
ein Nebenzollamt l umgewandelt und der Zollabfertigungsstelle Mannheim-Rheinau im Bezirke des
Hauptzollamts zu Mannheim die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Branntwein-
Versendungsscheinen I und ll beigelegt worden.
Im Großherzogthume Hessen.
Die Steuerämter zu Lampertheim und Viernheim sind von dem Bezirke des Haunptsteuer-
amts zu Darmstadt abgetrennt und dem Bezirke des Hauptsteueramts zu Worms zugetheilt worden.
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