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Muster 3.
t:
Bundesstaa (G. V. 8. 83)
Verwaltungsbezirk
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6.
Einreichungslermine:
15. Juli,
15. Oktober,
15. Januar,
15. Mai.
Uebersicht
der
Einnabme an Maischbottichsteuer.
1. bis . Biertel des Rechnungsjahrs 19
Anleitung zum Gebrauche.
Die in den Spalten 3 bis 9 anzusetzenden Beträge umfassen den jedesmal abgelaufenen Theil des Rechnungsjahrs,
also z. B. in der Uebersicht für das 1. bis 3. Viertel die Soll-Einnahme u. s. w. für April bis einschließlich Dezember.
. Zur Soll-Einnahme für das 4. Viertel jedes Rechnungsjahrs gehören auch diejenigen bis Ende März füälligen
Steuerbeträge, welche ausnahmsweise erst im Monat April bei den Hebestellen zur Anschreibung kommen.
mIn der Spalte 6 sind die in dem abgelausenen Theile des Rechnungrjahrs wirklich gezahlten oder auf Brannt-
weinsteuer aller Art ungerechneten Belräge an Maischbottichsteuervergütung in Uebereinstimmung mit den Ver-
waltungsabschlüssen anzugeben. ,
In der Spalte 8 werden diejenigen Beträge nachgewiesen, welche entweder sofort oder noch vor Ablauf der
betreffenden Vierteljahre eingezahlt sind (nach K. 3 des Gesetzes vom 4. Dezember 1871 auch etwaige Rückstände).
Diesen Beträgen treien hinzut
a) die in den einzelnen Vierteljahren angeschriebenen, aber noch innerhalb derselben Vierteljahre (für das
4. Viertel des Rechnungsjahrs bis zum 31. März) abgelösten Kredite;
d) die aufgekommenen Nacherhebungen.
Dagegen sind die Erstattungen für unrichtige Erhebungen u. s. w. sowie die Ausfuhr= u. s. w. Vergütungen davon
abzusetzen.
In der Spalte 9 sind die nach Ablauf des Vierteljahrs der Anschreibung eingezahlten oder fällig gewordenen
(wenn auch noch nicht eingezahlten) Kredite nachzuweisen.
In den Spalten 10 und 11 ist die Summe der noch ausstehenden (nicht fälligen) Kredite nach Maßgabe ihrer
Fälligkeit zu zerlegen.
Die Spalte 12 dient zur Abwickelung der aus dem vorigen Rechnungsjahr übernommenen Kredite.
Die Spalten 14 und 15 werden nur in den Schlußsummen ausgefüllt.