Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

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Muster 13. 
(B. O. S. 92.) 
Stenerhebebezirk 
Abth. der Brennereirolle 4. Nr. des Betriebsanmeldungsbuchs. 
Monat 19 
Moaterial-Betriebsplan 
für 
= Str. Nr. ..................... 
Anleitung zum Gebrauche. 
1. Der Betriebsplan ist der Hebeslelle spätestens drei Tage vor Beginn des anzumeldenden Betriebs in doppelter Aus- 
JS.d 29 
serligung einzureichen. 
Der Betrieb kann für beliebige Zeitabschnitte innerhalb eines Monats erklärt werden; auf den Betrieb in ver- 
schiedenen Monalen darf ein Betriebsplan sich nicht erstrecken. 
Werden beim Einstellen des Betriebs am Anfang eines Monats nur noch Feinbrände vorgenommen, so sind diese 
in dem Betriebsplane für den vorhergehenden Monat anzumelden. 
mDer Vrennereibesitzer hat auf Seile 2 die Spalten 1 bis 6 und auf Seite 4 die Spalten 1 und 2 auszufüllen 
sowie den Betriebsplan auf Seite 2 zu unterschreiben. 
. Ist der Brennerei gestaltet, Betriebspläne einzureichen, in denen nur der erste Materialabtrieb eingetragen ist 
(B. O. S. 103), so sind die weiter vorzunehmenden Abtriebe vor ihrem Beginne durch Ausfüllung der Spalten 1 
bis 6 in dem ausliegenden Betriebsplan anzumelden. 
Die Hebestelle hat bei Prüfung des Betriebsplans unwesentliche Mängel zu berichtigen. Erscheint die Berichtigung 
nicht angängig, so ist der Betriebsplan dem Brennereibesitzer zur Neuaufstellung zurückzugeben. 
Der Brennereibesitzer hat den festgestellten Betriebsplan vor Beginn des angemeldeten Betriebs in dem zur Auf- 
bewahrung der Brennereibelagshefte bestimmten Behältniß auszulegen sowie fauber und unbeschädigt zu erhalten. 
Der Verlust und jede Beschädigung des Betriebsplans, die seine Weiterbenutzung hindert, ist der Hebestelle unver- 
züglich anzuzeigen. 
Der Betriebsplan ist binnen fünf Tagen nach Ablauf der Frist, für die er gilt, an die Hebestelle zurückzuliefern.
	        
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