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Mustet 3.
(M. O. F. 9.)
Verhandlung über Außerbetriebsetzung eines Alkoholmessers.
Verhandelt Baumbach, den 28n April 1900.
Anwesend:
1. der Brennereibesitzer Herr Rübesam,
2. der Oberkontroleur Hartung,
3. der Steueraufseher Mangold.
Der in der Brennerei des Herrn Rübesam hier aufgestellte Alkoholmesser Nr. 1345 ist wegen
Einstellung des Brennereibetriebs außer Betrieb zu setzen.
Zunächst überzeugte man sich von der Unversehrtheit der äußeren Verschlüsse. Sodann wurde
die Vorlage geöffnet, gereinigt und vorschristsmäßig wieder verschlossen.
Die Ablesung der Zählwerke ergab den Stand des Branntweinzählwerkes zu 136 893⅛, den des
Alkoholzählwerkes zu 094 675,6. Hierauf wurde der Zinksturz abgenommen und die Unversehrtheit der an
den Sicherungsbolzen des Umschlußkastens, an den Scharnieren des Fußgestells und an der Flansche des
Einflußrohrs angebrachten fünf Bleie festgestellt. Sodann wurde nach Herausnahme der Sicherungs-
bolzen der Kasten geöffnet, der Schwimmer aus dem Gehänge gehakt und aus dem Topfe genommen.
Da seine Beschaffenheit zu Bedenken keinen Anlaß bot, so wurde er nach sorgfältiger Reinigung in reines
Papier gewickelt und in eine mit trockenem Heu gefüllte Kiste gepackt; diese wurde mit Schnur umwunden
und verbleit, mit der Aufschrift versehen: „Schwimmer zum Alkoholmesser Nr. 1345“ und dem Brennerei-
besitzer zur Aufbewahrung an einem trockenen Orte übergeben. Nunmehr wurde der Branntwein aus den
Sammelcylindern und dem Topfe in einen Eimer übergeführt, die Flansche des Einflußrohrs gelöst und
hierauf der Schwimmertopf sammt den Rohren gereinigt und trocken ausgewischt. Endlich wischte man
die einzelnen Theile der Meßuhr, insbesondere Blattfeder, Stoßhebel, Kleeblatt, Alkoholrad, Fallhebel und
Bremsfeder gehörig ab. Die Bremsfeder fand sich ausreichend elastisch.
Nach Anhängung der Probegewichle für 80 Prozent an die Feder wurde die Trommel langsam
einmal herumgedreht, so daß der noch darin vorhandene Branntwein abfließen konnte; ferner wurde die
Verbindung zwischen Vorlage und Meßuhr wieder hergestellt und letztere vorschriftsmäßig verschlossen und
verbleit. Am Schlusse sand sich der Stand des Branntweinzählwerkes zu 136 913½, der des Alkohol-
zählwerkes zu 094 6916.
Der der Vorlage, der Trommel und dem Schwimmertopf entnommene Branntwein enthielt
8.4 aher Alkohol. Er wurde auf Antrag des Brennereibesitzers durch Ausschüttung in die Düngergrube
vernichtet.
Der Stand der Zählwerke vor Oeffnung und nach Wiederverschließung der Meßuhr wurde im
Meßuhrbuche vermerkt.
Rübesam,
Brennereibesitzer.
Hartung, Mangold,
Oberkontroleur. Steuerausseher.